Minister Holter: „Alles dafür tun, dass der Lockdown erfolgreich wird“

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Screenshot: OaF

Erfurt/Gotha (red, 6. Januar). Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Vorlagen der Kabinettsrunde vom 5. Januar zur Verklängerung des Lockdowns vorerst bis zum 31. Januar für seinen Zuständigkeitsbereich präzisiert und darüber hinausgehende Festlegungen getr. Bildungsminister Helmut Holter erklärte dazu: „Weil die Infektionszahlen thüringenweit nach wie vor viel zu hoch sind, müssen auch Schulen und Kindergärten weiter geschlossen bleiben. Das Kabinett hat neue Notbetreuungsregelungen aufgestellt, die wir ab 11. Januar umsetzen werden. Ab 1. Februar wollen wir die Schulen und Kindergärten in der Stufe gelb unseres Stufenplans wiedereröffnen.“

Holter appellierte an die Thüringerinnen und Thüringer, durch deren individuelles Verhalten „alles dafür zu tun, dass der Lockdown erfolgreich“ sein werde. Das sei man den überlasteten Krankenhäusern sowie der Gesundheit der Mitmenschen und der eigenen schuldig.

„Wir sind es aber auch unseren Schülerinnen und Schülern, den Kindergartenkindern sowie dem Personal in den Einrichtungen schuldig. Kinder und Familien, Bildung und Betreuung leiden stark unter dem Lockdown“, ergänzte der Minister.

Es seien folgende grundlegenden Festlegungen getroffen worden. „Einige davon bedürfen als Bestandteile der nötigen neuen Landesverordnung noch der Befassung des Landtages“ erklärte Holter. Andere setze das Ministerium im eigenen Wirkungskreis um.

Schulen und Kindergärten bleiben bis 31. Januar geschlossen. Der Präsenzunterricht und der Kindergartenbetrieb beginnen ab dem 1. Februar im eingeschränkten Regelbetrieb (Stufe GELB). Die Details des Wiederbeginns werden zu einem späteren Zeitpunkt bekanntgegeben.

Für alle Schülerinnen und Schüler findet in der Zeit vom 11. bis zum 22. Januar häusliches Lernen statt. In der Zeit vom 25. bis zum 29. Januar sind Ferien, das häusliche Lernen pausiert.

Schulen können in Abschlussklassen auch im Januar Klausuren und Klassenarbeiten in Präsenz durchführen. Das gilt für die Klassen 9 und 10 der Regelschulen, Klassen 10 und Jahrgangsstufen 11/12 bzw. 12/13 der Gymnasien, das 3. Fachjahr der berufsbildenden Schulen.

Schülerinnen und Schüler, die zum Ende dieses Schuljahres die Schule voraussichtlich beenden, können auch im Januar eingeschränkten Präsenzunterricht erhalten. Zu diesen Schulabgängerklassen gehören die Klasse 9 des Hauptschulzweigs der Regelschule, Klasse 10 der Regelschule, Jahrgangsstufe 12 bzw. 13 des Gymnasiums, 3. Fachjahr der berufsbildenden Schulen). Diese Möglichkeit gilt nur für die unmittelbare und dringend nötige Vorbereitung auf Abschlussprüfungen und beschränkt sich auf die Prüfungsfächer. Im Unterricht muss das Abstandsgebot ständig gewahrt werden, was in der Regel zur Teilung der Lerngruppen führt.

Die Details werden derzeit ausgearbeitet und den Schulen danach bekanntgegeben. Das Bildungsministerium arbeitet in diesem Zusammenhang mit der Kassenärztlichen Vereinigung an der Anpassung des Schnelltestsystems für Schulen, um Schnelltests auch für Schülerinnen und Schüler im Januar zu ermöglichen.

Prüfungen von Schüler*innen und Lehramtsanwärter*innen können im Januar durchgeführt werden.

Ziel der Landesregierung sei es, eine erneute Erstattungsmöglichkeit für Hort- und Kindergartengebühren wegen der Schul- und Kindergartenschließungen für Eltern ohne Zugang zur Notbetreuung zu schaffen. Die entsprechenden rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen werden gemeinsam mit dem Landtag erarbeitet.

Notbetreuung in Kindergärten und Schulen wird für Kinder bis einschließlich der Klassenstufe 6 angeboten, deren Sorgeberechtigte aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Gründe, die eine Erledigung dieser Tätigkeit im Home-Office unmöglich machen, an einer Betreuung des Kindes gehindert sind zum zwingend für den Betrieb benötigten Personal in der Pandemieabwehr bzw. -bewältigung oder in Bereichen von erheblichen öffentlichen Interesse (insbesondere Gesundheitsversorgung und Pflege, Bildung und Erziehung, Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bzw. der öffentlichen Verwaltung, Sicherstellung der öffentlichen Infrastruktur und Versorgungssicherheit, Informationstechnik und Telekommunikation, Medien, Transport und Verkehr, Banken und Finanzwesen, Ernährung und Waren des täglichen Bedarfs) gehören.

Zum Nachweis genügt eine Bescheinigung des Arbeitgebers für ein Elternteil. Darüber hinaus muss gegenüber der Einrichtung glaubhaft dargelegt werden, dass andere Personensorgeberechtigte die Betreuung nicht absichern können.

Die Notbetreuung steht darüber hinaus offen, wenn diese zur Vermeidung einer Kindeswohlgefährdung erforderlich ist oder die Personensorgeberechtigten glaubhaft darlegen, dass ihnen bei einer betreuungsbedingten Einschränkung der Erwerbstätigkeit die Kündigung oder unzumutbarer Verdienstausfall droht.

Winterferien/Schulhalbjahresende:
Die Winterferien werden zeitlich um zwei Wochen nach vorne verschoben. Sie dauern nun vom 25. bis zum 30. Januar. Häusliches Lernen und schulischer Unterricht finden in dieser Zeit nicht statt.

Die Halbjahreszeugnisse werden am 19. Februar 2021 ausgegeben. Abweichende Regelungen für die gymnasiale Oberstufe bleiben bestehen.

Familien, deren bisherige Ferienplanung unveränderlich ist, können für die ursprüngliche Ferienzeit vom 8. bis zum 13. Februar mit der Schule eine Regelung zur Unterrichtsbefreiung vereinbaren.

Das Bildungsministerium hat thüringenweite Zahlen zur derzeitigen Inanspruchnahme der Notbetreuung in Schulen und Kindergärten erheben lassen. Demnach waren am 4. Januar 2021 thüringenweit 9.400 Schulkinder der Klassen 1 bis 6 und 23.229 Kindergartenkinder in der Notbetreuung (Kindergartenzahlen ohne Landkreis Hildburghausen). Das entspricht einem Anteil von 8,8 Prozent der Schulkinder dieser Klassenstufen und 24,6 Prozent der Kindergartenkinder. Dazu Bildungsminister Helmut Holter. „Von einem Volllaufen der Einrichtungen, wie es von manchen befürchtet worden war, kann angesichts dieser Zahlen nicht gesprochen werden. Die Thüringer Familien haben sich sehr verantwortungsbewusst verhalten und die Notbetreuung in den allermeisten Fällen nur in Anspruch genommen, wenn es gar nicht anders ging. So war es gedacht, und so müssen wir es auch noch weiter bis Ende Januar mit der geänderten Regelung halten.“

Die Zahlen im Einzelnen:

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