MIT Gotha fordert Ende des Lockdowns

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Gotha (red, 11. Februar). Der Kreisverband Gotha der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) fordert die Landesregierung auf, zum 14. Februar den harten Lockdown zu beenden. Sie schließt sich einer entsprechenden Forderung des Landesverbandes Bayern der MIT an.

MIT-Kreisvorsitzender Frank Rößler hierzu: „Laut WHO bedeutet nicht jeder positive PCR-Test automatisch eine Infektion. Wir müssen aus dieser Erkenntnis die Lehre ziehen, unserer ohnehin am Boden liegenden Wirtschaft die Chance zu geben, unter harten Hygieneauflagen wieder Geld zuverdienen. Diese Hygieneauflagen hatten viele Branchen.“

Rößler weiter: „Unsere bayerischen Kollegen haben Recht: der Lockdown belastet nicht nur die Wirtschaft, die Staatsfinanzen und die Bildung unserer Kinder, sondern wird zur Zerreißprobe für den Zusammenhalt der gesamten Gesellschaft. Wir müssen daher nicht nur die Schulen, sondern auch zumindest die Betriebe ,körpernaher Dienstleistungen` wieder öffnen. Die diskutierte Verlängerung bis zum 14. März ist absurd.“

Als Skandal empfindet es die MIT Gotha, dass immer noch nicht die vollmundig im November 2020 angekündigten Entschädigungen für Lockdown-Betriebe vollständig ausgezahlt sind. Rößler: „Wenn der Politik hierzu nicht mehr einfällt, als die Insolvenzantragspflicht auszusetzen, ist das eine Bankrotterklärung und Absage an jeden wirtschaftspolitischen Sachverstand, der eigentlich längst in Rücktritte verantwortlicher Politiker münden müßte.“

„Die Inzidenzwerte allein können nicht länger für Grundrechtseinschränkungen herhalten, wie wir sie nie erlebt haben“, ergänzt MIT-Pressesprecher Christian Sitter, der als Rechtsanwalt vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof und dem OVG Münster bereits einige übermäßige Regelungen in den Coronaverordnungen stoppen konnte.

Sitter: „Mir kann keiner erzählen, dass die Gastronomie, Friseurbetriebe, der Einzelhandel oder Fitnessstudios, denen bislang kein nennenswertes Infektionsgeschehen nachgewiesen werden konnte, nicht wieder geöffnet werden könnten. Diese Betriebe arbeiteten, wenn sie denn durften, unter harten Hygieneauflagen. Grundrechtseingriffe bedürfen einer besonderen Rechtfertigung oder sie sind schlicht rechtswidrig. Ich kann nicht fassen, dass die Politik tausende Unternehmer lieber in den wirtschaftlichen Exitus jagt, als einmal ihre längst als überholt erkannten Grundsätze zu revidieren. Dies spielt leider den Radikalen in die Karten, der gesunde Menschenverstand bleibt auf der Strecke.“

Die MIT Gotha erarbeite gerade mit Experten ein Konzept, notleidenden Unternehmern nach der Krise wieder auf die Beine zu helfen. Ähnlich wie bei den „Bad Banks“ soll die Bundesrepublik Deutschland über ihre öffentlichen Banken den Unternehmen durch einen Solidaritätsfonds bei der Schuldenbereinigung helfen. Die Unternehmer verpflichten sich hierfür, einen gewissen Betrag zurückzuzahlen.

Rechtsanwalt Christian Sitter hierzu: „Eigentlich müßte es v.a. für insolvenzreife Unternehmen, die der Staat lange in den Lockdown gezwungen hat, Entschädigungen geben. Dies entspricht dem Rechtsinstitut der Aufopferung und der Gerechtigkeit. Spürbare Entschädigungen wird der Staat aber nicht leisten können. Umso mehr ist er gefordert, Unternehmern bei der Schuldentilgung zu helfen und diesem dann einen Teil der Schulden zu erlassen. Wir werden in Kürze ein Konzept vorlegen, wie man für „Bad Companies“ solch einen Solidaritätsfonds installieren kann.“

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