Nützliche Regelung für Künstler

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Foto: Rainer Aschenbrenner

Erfurt (red, 13. Mai) Die Bundesregierung will selbständige Künstler davor schützen, in der Corona-Pandemie ihre Krankenversicherung zu verlieren. Dafür soll es eine Ausnahmeregelung bei der Künstlersozialkasse (KSK) geben.

Demnach dürfen Künstlerinnen und Künstler übergangsweise deutlich mehr Geld als sonst mit nicht-künstlerischer Tätigkeit verdienen, ohne dass damit ihr Versicherungsschutz in der Künstlersozialkasse (KSK) betroffen ist. Das hat die Bundesregierung beschlossen.

Dazu hat sich Thüringens Kulturminister Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff geäußert: „Das ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Die Maßnahmen sind eine längst überfällige Hilfeleistung im Kulturbereich in der Corona-Krise. Damit werden Kulturschaffende entlastet, da die KSK-Versicherten bis zu 1.300 Euro brutto pro Monat in nicht-künstlerischer, selbstständiger Tätigkeit verdienen dürfen, ohne Einbußen für ihren Versicherungsschutz in der KSK befürchten zu müssen. Allerdings hätte ich es begrüßt, wenn sich die Maßnahme nicht nur auf das laufende Jahr beschränken würde, sondern bis zum Ende des Jahres 2022 Geltung hätte.“

Die Verdienstgrenze für selbstständige, nicht künstlerische Arbeit, die normalerweise wie für Minijobs bei 450 Euro liegt, wird bis Ende 2021 auf 1.300 Euro pro Monat angehoben.

Bis zu diesem Betrag soll der Kranken- und Pflegeversicherungsschutz über die Künstlersozialkasse bestehen bleiben, den die Kulturschaffenden andernfalls verlieren würden.

Laut Deutschem Kulturrat hätten nicht wenige Künstlerinnen und Künstler sich ein zweites Standbein als Selbstständige inmitten der Corona-Pandemie aufgebaut, um überleben zu können.

Weiterhin soll die KSK bis 2022 zur finanziellen Stabilisierung der Künstlersozialabgabe eine weitere Erhöhung des Bundeszuschusses um 84,5 Millionen Euro erhalten, um fehlende Einnahmen auszugleichen.

Kultureinrichtungen und kulturwirtschaftliche Betriebe müssen eine prozentuale Abgabe auf an Künstlerinnen und Künstler gezahlte Honorare an die Künstlersozialkasse zahlen. Da ihre Einnahmen wegbrechen, zahlen sie seit Beginn der Pandemie auch entsprechend wenig in die KSK ein.

Die Mindesteinkommensgrenze für die KSK von 3.900 Euro pro Jahr ist für 2020 und 2021 bereits ausgesetzt, damit die Einnahmen-Einbrüche in der Kulturszene nicht dazu führen, dass viele Freiberufler auch noch ihren Versicherungsschutz verlieren.

 

 

 

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