Weitere Coronahilfen für gemeinnützige Thüringer Einrichtungen und Organisationen aus

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Foto: moerschy/Pixabay

Erfurt (red, 2. August). Die Antragsfrist für Coronahilfen für gemeinnützige Thüringer Einrichtungen und Organisationen wurde erweitert. Ab sofort können privatrechtlich organisierte gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Einrichtungen und Organisationen, die ihren Sitz oder eine Einrichtung in Thüringen haben, aus den Bereichen Jugend, Soziales, Kunst und Kultur, Bildung, Sport und Medien Anträge auf Coronahilfen stellen.

Die Höhe der Hilfe kann die Finanzierungslücke decken, die den Berechtigten im Zeitraum 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021 entstanden ist und sich aus den laufenden Ausgaben nach Abzug aller verfügbarer Einnahmen (z. B. Zuwendungen, andere Fördermittel, sonstige Corona-Soforthilfen, Kurzarbeitergeld, Stornogebühren, Spenden, andere Entgelte) ergibt. Vorrangig sollen damit kleine Vereine und Verbände unterstützt werden. Das zur Verfügung stehende Fördervolumen des Thüringer Corona-Sondervermögens umfasst 1 Mo. Euro.

Die Antragsfrist endet am 31. Oktober 2021. Die Anträge werden durch die GfAW – die Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung – nach Eingang bearbeitet und beschieden.

Weitere Informationen und Antragsunterlagen finden sich auf den Seiten der GfAW.

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