Weniger Verurteilungen in Thüringen im Jahr 2020 

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Erfurt (red/TLS, 21. Juli). Nach ersten Ergebnissen der Strafverfolgungsstatistik standen im Jahr 2020 insgesamt 22.670 Personen wegen einer oder mehrerer Straftaten oder Vergehen vor einem der Thüringer Gerichte.

Wie das Thüringer Landesamt für Statistik mitteilt, wurden 17.904 Angeklagte rechtskräftig verurteilt, d. h. gegen sie wurde eine Freiheitsstrafe, Geldstrafe oder Strafarrest (bei allgemeinem Strafrecht) bzw. eine Jugendstrafe, Zuchtmittel oder Erziehungsmaßregel (bei Jugendstrafe) verhängt. Gegenüber dem Vorjahr ging die Zahl der Verurteilten um 3,9 % zurück. Verurteilt werden kann nur, wer zur Tatzeit strafmündig, d. h., 14 Jahre oder älter ist.

In weiteren 683 Fällen entschieden die Gerichte auf Freispruch, in 4.068 Fällen wurde das Verfahren eingestellt oder von einer Strafe abgesehen, gegen 15 Personen wurde eine Maßregel ausgesprochen. Die Quote der Verurteilungen lag mit 79,0 % geringfügig unter der des Vorjahres (2019: 78,3 %). Die Quote der Verurteilungen bei Jugendlichen (47,8 %) und die der Heranwachsenden (68,7 %) lagen deutlich unter der der Erwachsenen (81,6 %).

15,1 % der Verurteilten hatten keine deutsche Staatsangehörigkeit, das sind 0,4 % mehr als im Vorjahr.

Die meisten Verurteilten (13.367 Personen) haben gegen das Strafgesetzbuch (-4,7 %) und 4.537 Personen gegen andere Bundes- und Landesgesetze (-1,4 %) verstoßen.

Die meisten Verurteilungen wurden mit 23,8 % wegen Straftaten im Straßenverkehr sowie mit 22,3 % wegen Straftaten nach den sogenannten „anderen Vermögens- und Eigen-tumsdelikten“ (hier insbesondere Betrug und Erschleichen von Leistungen) ausgesprochen.

Die Verurteilungen nach anderen Bundes- und Landesgesetzen basierten hauptsächlich auf Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz, nach dem 2.162 Personen im Jahr 2020 schuldig gesprochen wurden.

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