Schmitz: „Ermächtigungsgesetz? Ach was…“

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Screenshot: OaF, 22. November, 12 Uhr

Gotha (red, 22. November). Manchmal könne Gesetzgebung ganz flink gehen. Bundestag, Bundesrat und Bundespräsident hätten die Änderung des Infektionsschutzgesetzes innerhalb kürzester Zeit und mit heißer Nadel gestrickt, schreibt Heinrich Schmitz in seinem jüngsten (sehr ausführlichen!) Beitrag auf diekolumnisten.de:

Schmitz weiter: „Hält manchmal nicht allzu lange. Und auch bei dieser Reform gibt es neben den sogenannten Querdenkern einige ernsthafte Stimmen, die Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit der Änderungen äußern.

Zunächst zu denjenigen, die ernsthaft glauben, am Mittwoch sei ein „Ermächtigungsgesetz“ verabschiedet und damit die Demokratie beerdigt worden. Fallen Sie bitte nicht auf eine derart plumpe Propaganda herein. Und auch, wenn Sie sich von Feinden der Demokratie zeigen lassen, dass in dem Gesetz steht

„ Das Bundesministerium für Gesundheit wird im Rahmen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite unbeschadet der Befugnisse der Länder ermächtigt,…“

ist das kein Grund zur Besorgnis.“
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Zum Autor:
Der Rechtsanwalt, Strafverteidiger und Blogger Heinrich Schmitz schreibt seit längerem eine Kolumne „Recht klar“. Dort versucht er, juristische Sachverhalte allgemeinverständlich und unterhaltsam zu erklären. Zudem kommentiert er, was ihn interessiert und ihm an Büchern zwischen die Finger oder im TV vor Augen kommt.
Bundesweit bekannt wurde er, als er nach massiven Attacken gegen ihn und seine Familie wegen seiner Freital-/Heidenau-Kolumnen im August 2015 eine Kapitulationserklärung abgab, die auf bundesweites Medienecho stieß.
Seither sind Hauptthemen das Grundgesetz, die Menschenrechte und deren Gefährdung aus verschiedenen Richtungen.

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