Achtung Autobesitzer!

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Ab Mai verwaltet der Zoll anstelle des bislang zuständigen Finanzamts die Kfz-Steuern für die Zulassungsbehörde des Landkreises Gotha.

Für alle Autobesitzer und jene, die Fahrzeuge an oder ummelden wollen, ist damit der Zoll Ansprechpartner für eventuelle Rückfragen oder den Ausgleich bislang offener Steuerforderungen. Die Bundesbehörde hat dafür eine zentrale Auskunftstelle eingerichtet, an die sich Rat Suchende wenden können: das Informations- und Wissensmanagement des Zolls, das telefonisch unter der Rufnummer 0351 44834-550 sowie per E-Mail unter info.kraftst@zoll.de zur Verfügung steht.

Mit der Reform der Zuständigkeiten verlängern sich die Wege für jene, die ein zeitlich befristetes Ausfuhrkennzeichen beantragen möchten. Die Steuer hierfür kann nun nicht mehr in Gotha entrichtet werden, sondern muss in den Zoll-Außenstellen Eisenach (Am Rasthof Eisenach, 99819 Krauthausen, Mo bis Do von 7 bis 15.30 Uhr, Fr von 7 bis 14.30 Uhr) oder am Erfurter Flughafen (Flughafenstraße 4, Mo bis Mi von 6 bis 15.30 Uhr, Do 6 bis 18 Uhr, Fr von 6 bis 14 Uhr) bezahlt werden. Der Nachweis über die Bezahlung ist Bedingung für die Zulassung.

Wer offene Forderungen zur Kfz-Steuer begleichen muss, kann das im Hauptzollamt Erfurt, Sachgebiet G, Am Tannenwäldchen 50, 99096 Erfurt von Montag bis Freitag in der Zeit von 8 bis 12 Uhr tun.