Arbeitsbescheinigung zur Berechnung von Arbeitslosengeld erforderlich

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Um nach dem Ende eines Beschäftigungsverhältnisses arbeitslosen Menschen zügig Arbeitslosengeld auszuzahlen, sind Arbeitgeber zur Ausstellung einer Arbeitsbescheinigung verpflichtet. Schließlich kann das Arbeitslosengeld nur mit der korrekt und vollständig ausgefüllten Arbeitsbescheinigung berechnet und rechtzeitig ausgezahlt werden.

„Damit wir arbeitslosen Menschen schnell ihr Arbeitslosengeld auszahlen können,  ist das zeitnahe Ausfüllen der Arbeitsbescheinigung und deren Rücksendung durch den ehemaligen Arbeitgeber wichtig. Arbeitgeber können dies auch auf elektronischem Weg tun und sparen so Zeit“, sagt Birgit Becker, Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Jena.

Wichtig ist es, den Verdienst der bereits abgerechneten Monate und die Gründe der Beendigung des Arbeitsverhältnisses einzutragen. Dabei muss es sich nicht um die letzte Lohnabrechnung handeln.