Beratungstag zur Einführung und Regelungen des gesetzlichen Mindestlohns im IHK Service-Center Gotha

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Zum 1. Januar 2015 tritt der flächendeckende Mindestlohn in Kraft. Je nach Branche und Beschäftigtengröße wird sich die Lohnuntergrenze von 8,50 Euro sehr unterschiedlich in den Betrieben auswirken. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Erfurt informiert und berät am 4. Dezember zu den Konsequenzen der Gesetzesänderung in Gotha.

„Erste Auswirkungen des Mindestlohngesetzes sind schon jetzt spürbar“, informiert Service-Center Leiterin Sabine Wetterhahn und bezieht sich dabei auf eine aktuelle Umfrage des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK). Diese lässt erkennen, dass die Unsicherheit in der Wirtschaft zunimmt und die Betriebe um ihre Wettbewerbsfähigkeit fürchten: „Gut jedes zweite Industrieunternehmen beklagt bereits heute Investitionshemmnisse durch steigende Kosten und zögert bei Neuanschaffungen und Betriebserweiterungen“.

Bezogen auf den Mindestlohn geht es aber jetzt darum, sich nicht mehr mit dem „Ob“ sondern vor allem mit dem „Wie“ zu beschäftigen. Für die Unternehmer ist es wichtig, die Auswirkungen auf den eigenen Betrieb zu bewerten und dies nicht nur in finanzieller Hinsicht. „Uns erreichen täglich eine Vielzahl telefonischer Anfragen sowohl zu Vergütungsregelungen, Dokumentations- und Meldepflichten als auch zu Haftungsregelungen“, so Wetterhahn.
Die Rechtsabteilung der IHK Erfurt bietet deshalb in den Regionen Beratungstage an, die Fach- und Führungskräften einen kompakten Einstieg in die Thematik ermöglichen. Darüber hinaus stellt die Kammer ein Merkblatt und weiterführendes Informatinsmaterial zu Verfügung, das Sie bei Bedarf bitte unter wetterhahn@erfurt.ihk.de anfordern.

Der Beratungssprechtag in Gotha findet am 4. Dezember 2014 von 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr in den Räumen der IHK in der Gartenstraße 52 statt. Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir um telefonische Anmeldung unter Telefon 03621 892791.