Bundesregierung kündigt BAföG-Reform und Ende des Kooperationsverbots an – Jubel ist deswegen aber nicht angebracht

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Die Bundesregierung hat angekündigt, ab 2015 das BAföG komplett zu finanzieren. Damit würden die Länder eine Summe von etwa 1,17 Milliarden zur Verfügung stehen haben.

„Thüringen erhält damit einen Finanzierungsspielraum von 28 Millionen Euro. Das ist soweit ja ganz schön, aber es muss sichergestellt werden, dass die Mittel zusätzlich zu den den bisherigen Haushaltsposten in den  Bildungsbereich einfließen. Wenn die Hochschulen das bekommen, dann hätten sie wirklichen Entwicklungsspielraum. Baustellen gibt es genug, vom Hochschulbau über die Finanzierung des Studentenwerks hin zu den nicht länger hinnehmbaren prekären Beschäftigungsverhältnissen an den Hochschulen.“ sagt Arne Nowacki, Sprecher der KTS.

Zusätzlich zu der völligen Bundesfinanzierung und der Erhöhung soll das BAföG weitergehend reformiert werden. „Es ist zu befürchten, dass wieder nur eine kleine Erhöhung der Bedarfssätze kommt. Das ist schön, reicht aber bei weitem nicht aus. Eine echte Reform muss kommen, eine die das BAföG unbürokratischer und Bachelor-Master tauglich macht. Wünschenswert aus unserer Sicht wäre es auch, das BAföG Elternunabhängig zu gestalten und die Restriktionen, wie die Kopplung an die Regelstudienzeit, aufhebt. Gerade die Regelstudienzeit kann kein Indikator zeigen, wie selbst das Bundesamt für Statistik klar macht. Dass die Reform, die vermutlich wieder weit hinter notwendigen Änderungen zurückbleiben wird, darüber hinaus erst zum Wintersemester 2016/17 kommen soll, ist ein Schlag ins Gesicht der betroffenen Studierenden“ ergänzt Mandy Gratz, Sprecherin der KTS.

Auch das sogenannte Kooperationsverbot soll aufgehoben werden. In einem Formulierungsentwurf heißt es, dass Bund und Länder in bestimmten Fällen zusammenarbeiten können, diese Kooperation aber in Teilen der Zustimmung von allen Ländern bedürfe. „Damit sind die Streitigkeiten wieder vorprogrammiert. Erst konnten sich Bund und Länder nicht auf eine Formulierung zur Aufhebung einigen, jetzt schiebt der Bund das an die Länder ab. Wir können nicht uns nicht vorstellen, wie das im Konkurrenzföderalismus, wo einzelne Länder sogar gegen den Länderfinanzausgleich klagen, funktionieren soll“ schließt Nowacki.
Die Konferenz Thüringer Studierendenschaften ist die gesetzliche Vertretung der Studierendenschaften Thüringens. Sie vertritt die Belange der über 50.000 Studierenden der neun Hochschulen Thüringens.

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