Die Bundesagentur für Arbeit startet ab heute neuen Service für Gehörlose und Hörgeschädigte

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Pressemitteilung

Ab dem 10. März 2014 haben Gehörlose die Möglichkeit, sich telefonisch mit der Bundesagentur für Arbeit (BA) in Verbindung zu setzen. Dazu nutzt die BA einen Gebärdendolmetscherdienst. „War es Gehörlosen bislang nicht möglich, telefonisch ihre Anliegen zu klären, so steht den Betroffenen diese Möglichkeit jetzt offen. Mit dem neuen Service wurde eine Hürde beiseite geräumt“, sagte Ina Benad, Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Gotha.

Um das neue Angebot zu nutzen, laden sich die Betroffenen ein Tool im Internet auf den Desktop ihres Computers. Dies klicken sie an, wählen aus, ob ihr Anliegen z. B. die Familienkasse oder die Arbeitsagentur betrifft und werden dann über ein Videotelefonat optisch oder schriftsprachlich mit einem Gebärdendolmetscher verbunden. Dieser telefoniert gleichzeitig mit den Mitarbeitern im Service-Center der BA und gibt so das Anliegen direkt an den weiter.

 „Für Hörende ist es normal, Anliegen am Telefon zu klären. Für Gehörlose war die Kommunikation bislang aufwendig. Sie benötigten einen Dolmetscher, der sie zum persönlichen Gespräch in die Arbeitsagentur begleitete. Unser neuer Service öffnet nun auch Gehörlosen die Möglichkeit, per Telefon schnell und einfach mit uns zu kommunizieren“, so Ina Benad weiter. In Deutschland kommunizieren etwa 80.000 Menschen über Gebärden.

 Ab sofort steht auch Gehörlosen 50 Stunden pro Woche ein telefonischer Ansprechpartner in der BA für die Anliegen zur Verfügung. Die kostenlose Servicenummer ist montags bis freitags für alle Arbeitslosen und Arbeitsuchenden von 08.00 bis 18.00 Uhr unter der Nummer 0800 4 5555 00 erreichbar.