Diskussionen über Entgeldordnung für kreiseigene Hallen

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Der Entwurf für eine neue Benutzungs- und Entgeltordnung der kreiseigenen Hallen und Anlagen sorgt bei den Sportvereinen für viel Diskussionsstoff.

Da beim Hörensagen auch manche wichtige Information offenbar auf der Strecke geblieben ist, stellt das Landratsamt den entsprechenden Text im Wortlaut auf der Internetseite www.kreis-gth.de zur Einsichtnahme für Jedermann bereit. Die Entgeltordnung wurde im jüngsten Kreistag vorgelegt und ist noch nicht beschlossen. Sie soll im Detail noch in den Ausschüssen diskutiert werden.

„Wir möchten mit dieser Transparenz den kursierenden Gerüchten entgegen treten und deutlich machen, dass der Landkreis auch weiterhin der stärkste Partner der hiesigen Sportvereine bleiben wird“, begründet Landrat Konrad Gießmann die Veröffentlichung. Da bislang noch nichts entschieden ist, sei man für konstruktive Vorschläge aus den Reihen der Vereine und Verbände durchaus offen und dankbar.

Die wichtigste Botschaft ist und bleibt: Für das Training der Vereine stehen die Sporthallen des Landkreises auch weiterhin kostenfrei zur Verfügung. Nach dem Entwurf würden gestaffelte Gebühren erst bei Wettkämpfen im Erwachsenenbereich sowie bei der Nutzung der Hallen durch kreisfremde Vereine oder für sonstige Veranstaltungen fällig werden.

Dabei geht es nicht darum, Haushaltslöcher zu Lasten der Sportlerinnen und Sportler zu stopfen: Die geschätzten Jahreseinnahmen von 15.000 Euro sind – gemessen an den Betriebs- und Instandhaltungskosten der Sporthallen – nur ein Tröpfchen auf dem heißen Stein und können keineswegs die Kosten für den Betrieb der Sportstätten decken. Die Gothaer Ernestinerhalle schlägt beispielsweise jährlich mit knapp 498.000 Euro zu Buche, die der Kooperativen Gesamtschule (KGS) mit 379.000 Euro, die Halle der Burgenlandschule Günthersleben-Wechmar mit 377.000 Euro, die Nessetalhalle Goldbach mit 222.000 Euro. Umgerechnet auf die Belegungszeiten entspricht das Stundensätzen von 129 Euro für die Ernestinerhalle, 89,52 Euro für die KGS-Halle, 119,20 Euro für die Halle der Burgenlandschule und 80,38 Euro für die Goldbacher Halle. In diese Beträge gehen sowohl die Bewirtschaftungskosten (Wasser, Energie, Reinigung etc.) als auch die Aufwendungen für Instandhaltung und Personal mit ein.

Worauf zielt dann die Entgeltordnung? Die Verwaltung rechnet damit, dass aufgrund der nach Stunden getakteten Abrechnung die Belegungszeiten deutlich geringer ausfallen – was wiederum die Arbeitszeiten der Hallenwarte und die Verbräuche bei Strom, Wärme und Wasser verringert. Erwähnt sei auch, dass von den 17 Landkreisen in Thüringen bereits sechs Landkreise – namentlich Hildburghausen, Saale-Holzland, Saalfeld-Rudolstadt, Saale-Orla, Ilm und Unstrut-Hainich – eigene Regelungen zur Erhebung von Entgelten bei Wettkämpfen eingeführt haben.

Die Vereine sollen in ihren Aktivitäten nicht beschnitten werden, sondern wir wollen erreichen, dass die Hallenwettkampfzeiten besonders an den Wochenenden dem tatsächlichen Bedarf angepasst werden“, erklärte Landrat Konrad Gießmann jüngst auf dem Kreissporttag in Waltershausen und ermunterte Vereine und Verbände zur Mitarbeit in der laufenden Diskussion: „Kreistag wie Verwaltung sind jederzeit offen für weitere Vorschläge seitens des Kreissportbundes oder der Vereine. Lassen Sie uns gemeinsam einen gangbaren Weg suchen, um beiden Seiten gerecht zu werden!“

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