FDP Jena erfreut über das Urteil des Bayrischen Verwaltungsgerichtes

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Die FDP Fraktion im Jenaer Stadtrat fühlt sich in ihrer rechtlichen Beurteilung der „Bettensteuer“ durch das Bayrische Verwaltungsgericht bestätigt.

Das Gericht hat am 30. Juni dieses Jahres die vom Stadtrat München beschlossene „Übernachtungssteuer“ als mit dem ‚geltenden Recht nicht vereinbar’ erklärt.

„Das Gericht greift in seiner Begründung Punkte auf, die uns damals verlasst haben, der Einführung dieser Steuer in Jena nicht zuzustimmen“, stellt der FDP-Fraktionschef Andreas Wiese fest.
„Wir hatten bereits in der Jenaer Einführungsdebatte darauf hingewiesen, dass die Übernachtungssteuer nicht mit der vom Bund beschlossenen Umsatzsteuerreduzierung für Hotelübernachtungen in Sachzusammenhang zu bringen ist. Die Kommune missachtet damit den erkennbaren Willen des Bundesgesetzgebers“ erinnert Wiese.
Auch der pauschal angesetzte Steuersatz für jede Übernachtung verstößt gegen das steuerrechtliche Gleichbehandlungsgebot, weil er die unterschiedliche Höhe von Übernachtungspreisen nicht berücksichtigt.
„Ein vom DEHOGA-Bundesverband in Auftrag gegebenes verfassungsrechtliches Gutachten zur Einführung von Bettensteuern und Kulturförderabgaben kommt ebenfalls zu dem Ergebnis, dass derartige Abgaben eindeutig verfassungswidrig sind.
Aber neben diesen rechtlichen Gründen haben wir uns in der Hauptsache deshalb gegen diese Abgabe ausgesprochen, weil die Stadt damit ihr Ausgabeproblem lösen oder besser gesagt nicht lösen wollte und statt dessen ihr Kultur-Haushalts-Loch auf Kosten der Steuerzahler schließt“, so Wiese abschließend.

Andreas Wiese
FDP-Stadtratsfraktionsvorsitzender