Fernwärmestadtwerke erhalten die Konzessionen

0
1221

In nichtöffentlicher Sitzung am 09.05.2011 hat der Stadtrat der Stadt Gotha beschlossen, die Konzessionen für die örtlichen Strom- und Gasverteilnetze  ab 2012 an die Fernwärmestadtwerke Gotha GmbH zu vergeben. Die Gesellschaft konnte sich mit ihrem Angebot gegen den derzeitigen Konzessionär Stadtwerke Gotha GmbH durchsetzen. In einer Pressemitteilung der Stadtverwaltung Gotha heißt es dazu:

 Ausschlaggebend war, dass allein die Fernwärmestadtwerke sämtliche Vertragsbedingungen  der Stadt akzeptierten und das Angebot die gesetzten kommunalen Ziele der Stadt Gotha erfüllt. Für das Gasnetz beginnend ab dem 01.04.2012 und für das Stromnetz ab dem 01.10.2012 ist der neue Konzessionär für 20 Jahre bis zum Jahr 2032 für die Gas- und Stromverteilnetze  in Gotha zuständig.

Beide zum Abschluss des Konzessionsverfahrens verbliebenen Bewerber sind mehrheitlich kommunale Gesellschaften: Die Fernwärmestadtwerke befinden  sich vollständig in städtischem Eigentum, bei den Stadtwerken ist die E.ON Thüringer Energie AG zu 48 % mit beteiligt.

Für die Bürger und Unternehmen in Gotha ändert sich nichts, außer dass ab 01. April 2012 beim Gashausanschluss und ab dem 01.10.2012 beim Stromhausanschluss die Fernwärmestadtwerke Gotha GmbH der Ansprechpartner sein wird. Auf Strom- und Gaslieferverträge zwischen Haushalten und Unternehmen sowie den Strom- und Gaslieferanten hat die Konzessionsvergabe an die Fernwärmestadtwerke Gotha GmbH keine  Auswirkungen. Verträge zwischen Kunden und Energielieferanten bleiben völlig unberührt.  Der neue Konzessionär ist ausschließlich Netzbetreiber und kein Strom- und Gaslieferant.
Auch sonst besteht keine Notwendigkeit, durch die Neuvergabe der Konzessionen an die Fernwärmestadtwerke Gotha GmbH Verträge neu abzuschließen.
Auf die Preise für Strom und Gas hat der Wechsel des Netzbetreibers keine Auswirkungen. Die von den Strom- und Gaslieferanten an den Netzbetreiber  zu zahlenden Entgelte für die Netznutzung sind durch die Bundesnetzagentur festgelegt. Und auch die Versorgungssicherheit wird durch den neuen Netzbetreiber gewährleistet.

Der neue Konzessionär hat zugesichert, sowohl das bisher im Netzgeschäft der Stadtwerke Gotha GmbH tätige Personal als auch das für das Netzgeschäft Strom und Gas erforderliche Anlagevermögen von der Stadtwerke Gotha GmbH zu übernehmen. Personal und Netz gehen somit von einer Gesellschaft mit hälftiger kommunaler Beteiligung in eine vollständige kommunale Gesellschaft der Stadt Gotha über.

Schließlich steht auch eine Namensänderung an – neben der Fernwärmeversorgung werden durch die Fernwärmestadtwerke zukünftig auch die Strom-  und Gasnetze betrieben. Die Fernwärmestadtwerke Gotha GmbH wird einen neuen Namen bekommen, wenn es nicht zu dem bereits von Beginn an in den 90er Jahren beabsichtigten und auch nach wie vor städtischerseits gewünschten Zusammenschluss der Fernwärmestadtwerke  Gotha GmbH mit der Stadtwerke Gotha GmbH kommt.

Oberbürgermeister Kreuch ist überzeugt: „Die Stadt Gotha hat mit der Entscheidung für die Fernwärmestadtwerke die besten Voraussetzungen  für einen einheitlichen sowie zuverlässigen und preisgünstigen zukünftigen Strom- und Gasnetzbetrieb geschaffen“.

Was sind Konzessionsverträge?
Die Versorgung mit Strom und Gas erfordert Netze, um die Energie zu den Verbrauchern zu bringen. In  den Städten und Gemeinden sind diese Versorgungsleitungen in den öffentlichen Straßen, Wegen und Flächen verlegt, welche den Kommunen gehören. Für die Nutzung dieser Flächen schließen Kommune und Versorger Konzessionsverträge, die Kommunen erhalten im Gegenzug  eine Konzessionsabgabe, deren Höhe gesetzlich geregelt ist. In Gotha waren dies 1,5 Millionen Euro im Jahr 2010.
Die Kommunen sind verpflichtet, spätestens nach 20 Jahren Laufzeit ihre Wegenutzungsverträge für Strom- und Gasleitungen neu zu vergeben.


Publiziert am: 27.05.2011, 15:00