Innenausschuss macht Weg für „Kampfhundegesetz“ frei

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Die in der Öffentlichkeit zum Teil sehr hitzig geführte Debatte um ein so genanntes „Kampfhundegesetz“ geht nun ihrem Ende entgegen: Der Innenausschuss des Thüringer Landtages hat in seiner heutigen Sitzung das Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Tieren abschließend beraten und mehrheitlich eine Beschlussempfehlung für die Plenarsitzung des Landtages in der kommenden Woche abgegeben.

Darüber informierte gestern Matthias Hey, Abgeordneter des Thüringer Landtages und Vorsitzender des Innenausschusses, in einer Pressemitteilung:  „Ich habe kein anderes Gesetz erlebt, zu dem so erbittert gestritten wurde“, schätzt Hey die neue rechtliche Regelung ein, zu dem sich in ungezählten Telefonaten, Zuschriften, E-Mails und persönlichen Besuchen auch eine Vielzahl von Bürgern aus dem gesamten Freistaat direkt an den Gothaer Abgeordneten gewandt hatten.

Der dann im Landtag in der nächsten Woche noch einmal zu diskutierende Gesetzentwurf sieht nunmehr eine sog. „Rasseliste“ für vier Hundearten und deren Kreuzungen vor, deren Halter zukünftig einen Sachkundenachweis, also einen „Hundeführerschein“ besitzen müssen.

Im Freistaat wird zudem für alle Hundehalter eine Haftpflichtversicherung für ihre vierbeinigen Freunde obligatorisch, „die finanzielle Mehrbelastung wird sich aber in Grenzen halten, denn laut Aussagen großer Versicherungsverbände besitzen schon mehr als 70 Prozent aller Hundehalter eine derartige Haftpflichtversicherung“, so Matthias Hey.

Neu wird in Thüringen auch eine Kennzeichnungspflicht über einen Mikrochip für alle Hunde sein, so dass eindeutig geprüft werden kann, wer beispielsweise der Halter des jeweiligen Tieres ist, „das ist vor allem für die Kommunen wichtig, auch in Gotha werden seit den letzten Jahren immer mehr Hunde verantwortungslos ausgesetzt und die Stadt muss dann die Kosten für diese herrenlosen Tiere übernehmen“, so Matthias Hey.

In der sehr intensiven Diskussion über den Gesetzentwurf habe man im Innenausschuss letztlich die Einstufung so genannter „großer und schwerer Hunde“ als gefährliche Tiere abgelehnt, so Hey weiter. Zukünftig zähle auch weiterhin ein Hund, der größer als 40 Zentimeter Schulterhöhe bzw. schwerer als 20 Kilogramm ist, nicht per Gesetz von vornherein als gefährlich.

Damit ist der Weg zu einer Verabschiedung dieses Gesetzes in der kommenden Woche für die Abgeordneten im Landtag frei. „Das wurde auch Zeit“, findet Hey, der seit rund einem Jahr dieses Thema im Innenausschuss mitbearbeitet hat.

Publiziert: 11. Juni 2011, 15.27 Uhr