Keine Auflösung in Gotha geplant

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In der Februar-Sitzung des Thüringer Landtages wurde erstmalig ein Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Archivgesetzes behandelt. Darüber informiert Matthias Hey, Gothaer Abgeordneter des Landtages. Um Medienveröffentlichungen seines CDU-Kollegen Jörg Kellner zu entgegnen, in der er aufgefordert wird, sich für den Erhalt der Staatsarchive einzusetzen, stellt er hierbei zunächst klar:

„Es geht nicht um den Erhalt der Staatsarchive, weil die in ihrer Existenz nicht bedroht sind – es geht lediglich um eine neue Struktur der Verwaltung“, so Hey. „Im Gegensatz zu Herrn Kellner sind Werner Pidde und ich seit Monaten im engen Kontakt mit dem Gothaer Staatsarchiv. Dessen Leiter Lutz Schilling hat uns beide im Zuge der geplanten Gesetzesnovellierung in etlichen persönlichen Gesprächen auf die Herausforderungen einer neuen Struktur hingewiesen. Er steht dabei auch im direkten Austausch mit der zuständigen Fachabteilung der Staatskanzlei und wird dort als kooperationsbereiter und sachkundiger Fachmann sehr geschätzt, wie mir berichtet wird“, freut sich Hey über die gute Anbindung der Gothaer Einrichtung an die Landesbehörden.

Die neue Struktur sieht ein Weimarer Landesarchiv als Oberbehörde vor, Thema im Landtag ist dabei vor allem die Eigenständigkeit der fünf weiteren Standorte in Thüringen, so auch für das Gothaer Staatsarchiv. „Als ersten Erfolg können wir schon verbuchen: Ein Schild mit der Aufschrift ‚Landesarchiv Weimar – Außenstelle Gotha‘ kommt nicht in Frage! Das Staatsarchiv Gotha und alle weiteren werden auch in der neuen Struktur weiterhin eigenständig bleiben und ihren Namen tragen“, kann Matthias Hey bereits jetzt mitteilen. „Weitere Details müssen jetzt im parlamentarischen Verfahren geklärt werden – es geht vor allem darum, dass salopp gesagt nicht jeder Kugelschreiber in Weimar beantragt werden muss.“

Nach Einbringung im Landtag wird der Gesetzentwurf nun im weiteren Verlauf im zuständigen Ausschuss behandelt, dort mit allen Abgeordneten diskutiert und mit den notwendigen Änderungen dann wieder dem Parlament zugeleitet.

 

So äußerte sich die Stadt Gotha zu dem Thema:

 

Das Stadtarchiv Gotha in Zahlen

 

Mit der regelmäßigen Übernahme der archivierten Personenstandsregister in die Kommunalarchive seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform des Personenstandsrechts im Januar 2009 ist auch im Stadtarchiv Gotha ein kontinuierlicher Anstieg der Rechercheaktivitäten sowohl in Form von Direktbenutzungen, als auch durch schriftliche Anfragenbeantwortungen zu verzeichnen. Die Familienforschung erfreut sich seither offenbar noch größerer Beliebtheit. Die immerhin aus amtlich bestätigten Registern für den Forscher verfügbaren Zivilstandsnachweise seit 1876 scheinen als papiergewordenes Leben der Ahnen ein absolutes „must have“ zu sein.

 

Die klassische Archivarbeit besteht im Kern in der Sicherung, Erfassung, Bewertung, Erschließung und Auswertung von Schriftgut. Sie zielt letztlich auf einen archivisch aufbereiteten, den potentiellen Nutzerinteressen entsprechenden Zugang zu den Archivalien über Findhilfsmittel ab und ist in der Regel, der Natur der Sache geschuldet, wenig außenwirksam.

 

Einige ausgewählte Zahlen aus dem vergangenen Jahr sollen einen Einblick in die Arbeit eines Kommunalarchivs gewähren. Ausführliche Daten über die im vergangenen Jahr realisierten Arbeiten sind als PDF auf der Seite des Stadtarchivs über die Homepage der Stadt nachzulesen.

 

Statistik 2015:

 

Benutzungen gesamt: 344 (Steigerung zu 2014 um 61%)
Benutzertage: 249
Schriftliche Beantwortung von

Anfragen gesamt:

 

322, davon 180 aus Personen-standsregistern (Steigerung zu 2014 um 18%)

geleistete Stunden im Rahmen von Ehrenamtsprojekten gesamt:  

625

Bestandsergänzung durch Übernahmen:  

11 laufende Meter

Ausgaben für Restaurierung: 8000 €
Ausgaben für Sicherungsverfilmung:  

5000 €