Keine Versicherungslücke nach Ausbildung riskieren

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Viele Jugendliche haben diese Situation schon erlebt. Sie waren nach dem erfolgreichen Abschluss der Berufsausbildung für kurze Zeit arbeitslos. Eltern und Jugendliche sollten darauf achten, dass dann der Versicherungsschutz nicht auf der Strecke bleibt.

Viele Ausbildungsverträge sind befristet und enden mit der erfolgreich bestandenen Prüfung automatisch. Zwar haben viele Jugendliche dann bereits ein Arbeitsverhältnis in Aussicht; aber dazwischen steht oft die Arbeitslosigkeit – und die Frage des Versicherungsschutzes.

Oft kann die Agentur für Arbeit die Lücke schließen. Besteht ein Anspruch auf Arbeitslosengeld, so übernimmt die Arbeitsagentur auch die Zahlung der Beiträge für die Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Häufig beantragen die Jugendlichen zwar Arbeitslosengeld, versäumen aber wegen der Vorbereitung auf den nächsten Beruf den Antrag zeitnah und vollständig abzugeben. Zwar kann das Arbeitslosengeld auch nachträglich gezahlt werden, es empfiehlt sich aber beim Versicherungsschutz auf Nummer Sicher zu gehen.

„Damit keine Unsicherheiten oder Lücken beim Versicherungsschutz bestehen, sollten die betroffenen jungen Menschen ihren Antrag auf Arbeitslosengeld innerhalb von zwei Wochen nach Ende des Ausbildungsverhältnisses bei uns einreichen“, rät Ina Benad, Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Gotha. Der Antrag ist in der Regel vollständig, wenn er ausgefüllt und unterschrieben ist und eine Arbeitsbescheinigung des Ausbildungsbetriebs beiliegt. Der Antrag gelangt am schnellsten ans Ziel, wenn er per Internet eigegeben wird. Dies ist über die Internetseite www.arbeitsagentur.de à Startseite „eService“ – „Arbeitslosengeld beantragen“.

 

Per Post gelangt der Antrag schnell an Ziel über die Postanschrift:

Agentur für Arbeit Gotha

Zentrale Sachbearbeitung

99873 Gotha.

 

Für weitere Informationen steht die kostenlose Hotline der Bundesagentur für Arbeit unter der Rufnummer 0800 4 5555 00 zur Verfügung.