Kreistagsthemen

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Entsorgungsgebühren bleiben stabil

Kreistag befindet über Abfall- und Abfallgebührensatzung

Mit der Höhe der künftigen Entsorgungsgebühren für Abfälle verschiedener
Art sowie mit dem ersten Entwurf zum Kreishaushalt 2016 beschäftigen sich
die Kreistagsmitglieder zu ihrer ersten Sitzung nach der Sommerpause am
kommenden Mittwoch, 30. September. Die Zusammenkunft im Spohrsaal,
Reinhardsbrunner Str. 23 in Gotha, ist für jedermann offen und beginnt um
18 Uhr.

Einbringung des Haushaltsentwurfes für 2016

Landrat Konrad Gießmann stellt in erster Lesung den Haushaltsplanentwurf
für 2016 vor – der angesichts der aktuellen Situation mit großen
Fragezeichen behaftet ist. Aufgrund des noch nicht verabschiedeten
Landeshaushalts ist die Gretchenfrage nach der Höhe der Zuweisungen im
Kommunalen Finanzausgleich ebenso offen wie eine belastbare Schätzung, wie
die Kosten für die Unterbringung und Betreuung der Asylbewerber
voraussichtlich ausfallen und in welchem Umfang sie erstattet werden. Klar
ist: Allein aufgrund des anhaltenden Zustroms wird der Landkreis im
kommenden Jahr deutliche Mehrausgaben im sozialen Bereich, aber auch beim
Personal zu verbuchen haben. Das Haushaltsvolumen wächst voraussichtlich um
einen zweistelligen Millionenbetrag gegenüber 2015 (148,4 Mio. Euro) an.
Der am Mittwoch vorgestellte Entwurf sieht zudem die Aufnahme von neuen
Krediten zur Finanzierung von Investitionen vor. „Ich bin grundsätzlich
gegen eine Neuverschuldung. Aber ich sehe zurzeit keine andere Möglichkeit,
den Kreistagsmitgliedern einen im Entwurf genehmigungsfähigen und
ausgeglichenen Haushalt vorzulegen“, sagt Landrat Konrad Gießmann. Der
Rückgriff auf Kredite verhindere einen Anstieg der von den Gemeinden zu
zahlenden Kreisumlage auf einen nicht mehr genehmigungsfähigen Wert und
sichere im Umkehrschluss die Finanzierung von Vorhaben wie dem
Sporthallenneubau in Neudietendorf, die von den Kreistagsfraktionen bereits
in der Vergangenheit für 2016 verankert wurden. Auch sollen die
Komplexsanierung des Ernestinums sowie das Kleinsportfeld der Arnoldischule
und die Aufstockung der Grundschule Hörselgau in Angriff genommen werden.
Konrad Gießmann hofft, dass der Rückgriff auf Kredite letztlich nicht oder
zumindest nicht im geplanten Umfang notwendig werden wird. Bevor aber nicht
der Landtag über den Doppelhaushalt des Freistaats für 2016/17 befunden hat
und die Höhe der Zuweisungen und Erstattungen feststeht, wird ein
Kreishaushalt nicht ohne das Damoklesschwert eines Nachtrags im laufenden
Jahr 2016 beschlossen werden können. Deshalb soll die zweite Lesung dieses
Etatentwurfs erst Anfang 2016 erfolgen – in der Hoffnung, dass bis dahin
die zentralen Eckwerte landesseitig feststehen.

Novellierung der Abfallsatzung und Abfallgebührensatzung

Landrat Konrad Gießmann legt dem Kreistag die überarbeitete Abfall- und
Abfallgebührensatzung vor. In der Abfallsatzung, in der die Art und Weise
der Entsorgung verschiedener Wertstoffe festgeschrieben ist, wurden
redaktionelle und in geringem Umfang rechtlich notwendige Änderungen
vorgenommen. Parallel dazu wurde die Abfallgebührensatzung überarbeitet.
Hintergrund dafür: Die Kalkulation für die bisherige Gebührenstaffelung
läuft zum Jahresende aus. „Die gute Nachricht vorweg: Nach unserem
Vorschlag an den Kreistag bleiben die Abfallgebühren mindestens stabil oder
sinken gar geringfügig“, kündigt Gießmann an. Für einen
Vierpersonenhaushalt mit je einer 120-Liter-Bio- und Restmülltonne werden
danach künftig 192,51 anstatt bislang 196,66 Euro Jahresgebühr berechnet –
bei gleicher Entleerungsrate (elfmal Restmüll, 13-mal Biomüll). Den
Hintergrund für den leichten Rückgang bildet das gute Wirtschaften des
Eigenbetriebes Kommunaler Abfallservice: Dank guter
Ausschreibungsergebnisse, unter anderem bei der Restmüllbehandlung, können
Kosten im Vergleich zum vorherigen Zeitraum gesenkt werden, was sich
wiederum positiv auf die Gebührenkalkulation auswirkt.
Veranlagt werden die Bürgerinnen und Bürger nach Haushaltsgröße und über
die Anzahl der Entleerungen. „Damit setzt die Abfallgebührensatzung
abermals einen starken Anreiz zur Mülltrennung und Abfallvermeidung“, so
der Landrat.
Neu mit sich bringt das Regelwerk, dass Sperrmüll, Altholz und
haushaltsübliche Kunststoffartikel wie Gartenstühle künftig kostenfrei an
den Wertstoffhöfen abgegeben werden können. Bislang galten hier Freimengen
bzw. eine Gebührenpflicht. Günstiger wird auch die Anlieferung von
Grünschnitt an den Wertstoffhöfen: Wurden bislang 16,44 Euro je Kubikmeter
aufgerufen, sind es künftig noch 10 Euro. Günstiger wird auch die
Eigenanlieferung zur Einlagerung auf der Deponie – beispielsweise von
Bauschutt oder anderen so genannten Inertstoffen. Die Tonne
nicht-asbesthaltiger Stoffe wird künftig mit 80 Euro veranschlagt (bisher
158,42 Euro), die Tonne asbesthaltiger Stoffe mit 120 Euro (bis dato 198,23
Euro).

In Kraft treten sollen die Neuregelungen zum Jahresbeginn 2016, sofern der
Kreistag seine Zustimmung erteilt.

Beispielrechnungen

•    Zweipersonen-Haushalt mit Eigenkompostierung und
80-Liter-Restmülltonne mit acht Entleerungen/Jahr: bislang 72,22 Euro,
künftig 72,00 Euro
•    Vierpersonen-Haushalt mit 120-Liter-Biotonne und ebenso großer
Restmülltonne bei 13 bzw. 11 Entleerungen/Jahr: bislang 196,66 Euro,
künftig 192,51 Euro

Austritt aus dem Regionalverbund Thüringer Wald

Eine Verwaltungsvorlage empfiehlt den Kreistagsmitgliedern den Austritt aus
dem Regionalverbund Thüringer Wald, in dem der Landkreis Gotha seit 2011
Mitglied ist. Seither zahlt er einen Beitrag, der sich an der Anzahl der
Waldsaumstädte und –gemeinden orientiert und bei jährlich rund 19.000 Euro
liegt. Nun hat der Regionalverbund ein anderes Berechnungsmodell zugrunde
gelegt, wonach nahezu das gesamte Kreisgebiet für die Beitragsberechnung
veranlagt wird. Daraus ergäbe sich ein künftiger Satz von 98.000 Euro per
annum, der als freiwillige Leistung komplett über die Kreisumlage zu
finanzieren wäre. In der Begründung der Beschlussvorlage heißt es, dass der
Regionalverbund nicht nachvollziehbar darlegen konnte, welchen Mehrwert der
Landkreis Gotha aus einem erhöhten Mitgliedsbeitrag erwarten könne.

Weitere Themen: Schulnetzplanung

Zur Vorbereitung der lang erwarteten Komplexsanierung des Gymnasiums
Ernestinum betreiben der Landkreis Gotha und die Stadt Gotha parallel ihre
Schulnetzplanungen. Zielstellung ist, die derzeit noch städtische
Regelschule Myconius an den Landkreis zu übertragen und sie künftig als
Außenstelle des Ernestinums zu führen. Das würde im Zuge der notwendigen
Komplexsanierung des Ernestinums rund zwei Millionen Euro Baukosten sparen,
da bei Einbeziehung der Myconiusschule kein Neubau am Standort des
Ernestinums notwendig wäre. Bei dieser Vorzugsvariante betrügen die
Gesamtkosten noch immer rund 10,5 Mio. Euro. Die Stadträte Gothas beraten
ihren Entwurf der Schulnetzplanung zurzeit. Mit der vorgestellten
Beschlussvorlage soll der Weg für die Übertragung kreislicherseits geebnet
werden.
Darüber hinaus entscheiden die Kreistagsmitglieder über Nachfolgeregelungen
in Ausschüssen, Aufsichtsräten und Beiräten. Aus den Fraktionen liegen
Anträge zur Änderung der Entgeltordnung für kreiseigene Sportstätten sowie
zur Anpassung der Hauptsatzung des Landkreises Gotha vor.