Gothaer Rathaus: Landkreis Gotha benachteiligt Kinder der Kreisstadt

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Die Bundesregierung hat für die Jahre 2008 bis 2013 ein Bundesprogramm zur „Kinderbetreuungsfinanzierung für Kinder vom 1 Tag bis zu 3 Jahren“ aufgelegt. Mit den von der Bundesregierung für die Städte und Gemeinden zusätzlich bewilligten Mitteln, soll insbesondere die Versorgung mit Kinderkrippenplätzen verbessert werden. Die Stadt Gotha setzt jährlich 11,4 Millionen Euro ein, um ihre Jüngsten bis zum Schuleintritt in den Kindertagesstätten zu betreuen.

Wenn im Landkreis Gotha 3.315 Kinder unter 3 Jahren leben, so sind 35,3 % dieser Kinder, genau 1.171 Mädchen und Jungen, in Gotha zu Hause. Damit entsteht der Eindruck, dass der Stadt Gotha aus dem Bundesprogramm von jährlich rund 550.000 € auch 35 % der Haushaltsmittel (ca. 190.000€) rechtlich zustehen. Doch nach einer neuen Statistik wird die Stadt Gotha vom Landratsamt Gotha benachteiligt. In einer Verwaltungsentscheidung, ohne eine Befassung des Gothaer Kreistages, erhielt die Stadt Gotha im Jahr 2008 nur 13,8 % dieser Mittel, 2009 waren es 19,6 %. Im Jahr 2010 steigerte sich der Zuschuss um 4,6 %, um im Jahr 2011 wieder auf 21,8% der Bundesmittel zu sinken und 2011 sollen es sogar nur 11% werden.
„Mit diesem Zahlenvergleich wird klar, dass die Kinder und die Eltern der Stadt Gotha damit bisher nicht angemessen an den Bundesmitteln beteiligt worden sind. Die Eltern müssen über diese Ungerechtigkeit informiert werden, denn sie fordern zu Recht die Mittel des Gesetzes ein.“ resümiert Oberbürgermeister Knut Kreuch und fordert eine Aufbesserung für die Stadt Gotha in den Jahren 2012 und 2013 und dieses Mal weit über dem Durchschnitt der Kinderzahl.

Publiziert am 30. September 2011, 14.22 Uhr