Landrat Konrad Gießmann bezieht klar Stellung

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„Ich begrüße ausdrücklich, dass die Landesregierung nun doch den auch von
mir eingeforderten Weg der Enteignung einschlägt und sich nicht länger von
der Eigentümerseite hinhalten lässt. Die Salamitaktik aus Ankündigungen,
wechselnden Ansprechpartnern und deren Unerreichbarkeit kennt der Landkreis
Gotha als zuständige Untere Denkmalschutzbehörde zur Genüge. Mit einer
Überführung der Liegenschaft in öffentliche Hand gibt es wenigstens eine
Perspektive für den Erhalt des Schlossensembles. Die Grundlagen für ein
Enteignungsverfahren hatte bereits die Vorgängerregierung gelegt und 2014
in Gotha der Öffentlichkeit vorgestellt. Eine Arbeitsgruppe, in der ich
eingebunden war, hatte sich seither intensiv mit dem Thema Enteignung
beschäftigt. Es gilt jetzt, rasch an die Umsetzung zu gehen, um weiteren
Schäden am Schloss vorzubeugen.“