Landtagswahl 2014

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In den nächsten Tagen werden die Wahlbenachrichtigungen wieder als Brief an die Wähler verschickt, bis zum 22. August sollte sie jeder empfangen haben.

Was ist, wenn nicht?

Dann könnte es sein, dass man nicht im Wählerverzeichnis steht und dann am Wahlsonntag zurückgewiesen wird, denn unsere Wahlvorstände dürfen nur die Bürger wählen lassen, die im Wählerverzeichnis zu finden sind.

Es kann Ursachen geben, wenn ein Wähler keine Benachrichtigung erhalten hat, diese können wir mit dem Bürger im Vorfeld klären.

Übrigens, Nachsendeaufträge der Post werden nicht berücksichtigt, alle nicht unmittelbar an die Adressen zustellbaren Benachrichtigungsbriefe gehen einige Tage später an uns zurück.

Am Wahlsonntag ist es sehr schwierig noch eine Lösung zu finden, dass man sein Wahlrecht ausüben kann.

Ab 25.08.2014 bis 12.09.2014, 18.00 Uhr ist es im Eingangsbereich des Verwaltungsgebäudes Borngasse der Stadtverwaltung Waltershausen wieder möglich, Briefwahlunterlagen zu beantragen oder gleich die Briefwahl durchzuführen, wenn man am Wahltag nicht zur Wahl gehen kann.

Natürlich kann man auch die umseitig ausgefüllte Wahlbenachrichtigung mit einem frankierten Brief an die Stadtverwaltung schicken und bekommt dann die Briefwahlunterlagen nach Hause oder an eine andere Adresse geschickt. Günstig, also ohne Portokosten für den Wähler und von überall realisierbar, ist auch der Antrag über das Internet. Ab 25.8.2014 wird auf der Homepage der Stadt: www.waltershausen.de gleich auf der Startseite die Info „Briefwahl hier“ zu finden sein, da klickt man hin und es öffnet sich ein Formular, dass ausgefüllt werden muss. Dazu benötigen Sie die Wählerverzeichnisnummer, die auf der Wahlbenachrichtigung steht. Auch dann schicken wir die Unterlagen gleich per Post zu Ihnen.

Den Antrag per Telefon stellen ist unzulässig.

Achtung – bei allen anderen Wahlen konnten die Briefwahlunterlagen für andere Wähler mit einer Vollmacht mitgenommen werden, z.B. für Familienangehörige, Nachbarn, Freunde.

Das geht diesmal nicht – auch nicht für den Ehepartner!

Sie können die Briefwahlunterlagen nur für sich selbst mitnehmen, alles andere wird per Post zugestellt oder amtlich von uns überbracht. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir uns als Behörde an die Vorschrift des § 26 Absatz 4 der Thüringer Landeswahlordnung strikt zu halten haben.

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie eine Email, wenn es zu den obengenannten Angelegenheiten Fragen bzw. Klärungsbedarf gibt:

Tel. 03622/630123

Email: Ingrid.trott@stadt-waltershausen.de

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