„Lebensmittelspenden müssen umsatzsteuerfrei sein“

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„Ich habe die Bundesregierung gefragt, bis wann sie die gesetzlichen Regelungen dafür schaffen will, dass Sachspenden an gemeinnützige Organisationen nicht mehr umsatzsteuerpflichtig sind. Statt einer klaren Aussage habe ich allerdings nur eine ausweichende Antwort bekommen. Ein schnelleres und entschlosseneres Handeln bei diesem Thema ist aber notwendig“, fordert der Thüringer SPD-Bundestagsabgeordnete Carsten Schneider.

„Gesetze, wonach Umsatzsteuer für Lebensmittelspenden abgeführt werden muss, müssen unverzüglich geändert werden. Hier verhindert das Steuerrecht stärkeres gemeinnütziges Engagement. Bedürftige, die auf Spenden angewiesen sind, sind am Ende die Leitragenden.“

„Der steuerrechtliche Wert von Lebensmittelspenden an beispielsweise Tafeln muss mit null Euro angesetzt werden. Dies entspricht der Lebenswirklichkeit. Denn Bäckereien und andere wollen für ihre Spenden kein Geld, sondern geben sie kostenlos ab“, erklärt Schneider.

Die Antwort der Bundesregierung zur Kenntnis:
„Die für die umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Lebensmittel- oder Sachspenden maßgeblichen Regelungen beruhen auf EU-rechtlichen Vorgaben. Das Bundesministerium der Finanzen sieht jedoch die Problematik der Behandlung von Lieferungen an die Tafeln. Es erörtert deshalb mit den obersten Finanzbehörden der Länder die Frage von Lebensmittel­spenden aus dem Bereich des Bäckerhandwerks bzw. Lebensmittelhandels an die Tafeln und vergleichbare Einrichtungen. Ziel ist es, eine bundeseinheitliche steuerrechtliche Behandlung sicherzustellen, die dem verständlichen Anliegen des Spenders und der Spendenempfänger gerecht werden, ohne die Vorgaben der EU zu verletzen.

Schwerpunkt wird dabei die Beantwortung der Frage, mit welchem Wert die Lebensmittelspende zum Spendezeitpunkt angesetzt werden muss, um EU-Rechtskonform zu sein. Das Bundesministerium der Finanzen setzt sich dafür ein, zusammen mit den Bundesländern eine Regelung zu finden, die im Rahmen der EU-Vorgaben den Interessen der Spender und Spendenempfänger Rechnung trägt.“