Ordnungsamt rät: Wildtiere nicht unfreiwillig anlocken

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Füchse und andere wild lebende Tiere sorgen vermehrt in Gärten von Wohngebieten für Aufregung. Meistens sind diese Probleme allerdings hausgemacht, schätzt das Ordnungsamt des Landkreises Gotha in seiner Eigenschaft als Untere Jagdbehörde ein. Küchenabfälle und Speisereste, die auf offenen Komposthaufen gelagert werden, stellen für Fuchs, Marder und Co. einen reich gedeckten Tisch dar. Die cleveren Jäger bevorzugen natürlich dieses Angebot, anstelle selbst auf Beutefang zu gehen.

Streng genommen kann das achtlose Ablagern von Essensresten auf offen zugänglichen Komposthaufen als Fütterung von Wildtieren an­gesehen werden, die nach Thüringer Jagdgesetz innerorts verboten ist. Das Ordnungsamt rät daher, Küchenabfälle nur in geschlossenen Behältern zu kompostieren oder andernfalls per Biotonne zu entsorgen.

Denn haben sich Meister Reinecke und Co als regelmäßige Gäste einquartiert, ist die Aufregung stets groß. Abhilfe kann dann nur noch der zuständige Jagdpächter mit einer Lebendfalle verschaffen. Die Kontaktdaten der Waidmänner vermittelt das Ordnungsamt auf Anfrage (03621 214-501). Allerdings bringt auch das Einfangen wenig, wenn danach der verlockende Komposthaufen weiterhin reich gedeckt bleibt und die nächsten vierbeinigen Gäste auf das Grundstück lockt.