Rechtzeitig melden, damit es beruflich weitergeht

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In wenigen Wochen stehen für viele Berufsschüler und Auszubildende die Abschlussprüfungen an. Viele werden anschließend in ihrem Ausbildungsbetrieb weiterbeschäftigt. Für den Fall, dass eine Übernahme nicht möglich ist, kann die Agentur für Arbeit mit einer rechtzeitigen Arbeitsuchendmeldung zeitnah unterstützen und Arbeitslosigkeit vermeiden.

Für Arbeitnehmer, deren Arbeits- oder außerbetriebliches Ausbildungsverhältnis endet, ist gesetzlich geregelt, dass sie sich drei Monate vor dem Auslaufen des Vertrages arbeitsuchend melden müssen.

Anders ist es bei Absolventen einer betrieblichen Ausbildung: Hier gibt es keine gesetzliche Vorschrift. „Wer nach der Ausbildung nicht vom Unternehmen übernommen wird, sollte sich möglichst rasch bei der Agentur für Arbeit melden. Am einfachsten geht dies per Telefon. Die Fachkräftenachfrage ist hoch und junge, gut ausgebildete Menschen werden gesucht. Wir unterstützen die Jugendlichen und sind bestrebt, ihnen direkt nach der Beendigung der Ausbildung einen passenden Arbeitsplatz anzubieten. Je eher wir mit den Jugendlichen arbeiten können, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass uns dies gelingt“, sagte Ina Benad, Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Gotha.

Nach der Arbeitsuchendmeldung nehmen die Arbeitsvermittler ein Bewerberprofil auf, beraten zum Arbeitsmarkt und können auch finanziell durch die Übernahme von Bewerbungskosten etc. unterstützen. Für Absolventen, die ein Studium planen oder ins Ausland gehen wollen, bieten sie individuelle Beratung an.

„Auch Jugendliche, die bis jetzt noch nicht wissen, ob sie übernommen werden, können und sollten sich bei uns melden. Auch für sie gilt unser Angebot. Wir beraten und vermitteln individuell, neutral und kostenfrei. Erfolgt dann doch eine Übernahme durch den Ausbildungsbetrieb, stellt dies kein Problem dar. Sollte das Gegenteil der Fall sein, wurde die Zeit davor intensiv genutzt, um einen schnellen Einstieg ins Berufsleben zu schaffen“, so Ina Benad.
Die Meldung zur Arbeitssuche ist Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr einfach per Telefon unter 01801 555 111* möglich.