Schulwegkontrollen zu Beginn des neuen Schuljahres

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Am 03.09.2012 hat das neue Schuljahr begonnen. Von den Schulanfängern lange herbeigesehnt, beginnt nun auch für die Kleinsten der Schulalltag. Zum Schulalltag gehört der Weg zur Schule, den die meisten Kinder sicherlich schon kennen. Man darf jedoch nicht außer acht lassen, dass Schulanfänger auf unseren Straßen besonders gefährdet sind.

Seit Jahren nimmt der Verkehr auf unseren Straßen stetig zu. Die Aufmerksamkeit, die ein Fußgänger heute im Straßenverkehr benötigt, um unbeschadet daran teilzunehmen, ist bei Schulanfängern noch nicht ausreichend ausgeprägt. An Kinder als Verkehrsteilnehmer darf man nicht die gleichen hohen Anforderungen stellen, wie an Erwachsene. Kinder sind weniger aufmerksam und schätzen Gefahren anders ein.

Um die ersten Schultage für die ABC-Schützen, aber auch für alle anderen Schüler sicherer zu gestalten und um alle Kraftfahrer auf die jungen Verkehrsteilnehmer aufmerksam zu machen, werden von der Polizei jedes Jahr zum Schuljahresanfang Kontrollen im Bereich von Schulen durchgeführt. Diese Maßnahmen sollen den Hauptunfallursachen, wie Unaufmerksamkeit im Straßenverkehr, Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Geschwindigkeit sowie Fehlverhalten schwacher Verkehrsteilnehmer entgegenwirken.

Am ersten Schultag des neuen Schuljahres wurden im Bereich der Landespolizeiinspektion Gotha, hier in den Bereichen der PI Arnstadt-Ilmenau, PI Eisenach und des Inspektionsdienstes Gotha, mehrere Kontrollen, teilweise integriert mit Geschwindigkeitskontrollen, im Bereich von Schulen durchgeführt.

Es kam zu diversen Geschwindigkeitsverstößen in Bereichen, in denen nur 10 bzw. 30 km/h gefahren werden darf. Aber auch deutliche Geschwindigkeitsübertretungen der für geschlossene Ortschaften geltenden Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h waren leider zu verzeichnen. In einem Fall, in der Eisenacher Ernst-Thälmann-Straße, war die höchste gemessene Geschwindigkeit 69 km/h. Hier gilt Tempo 50.
Zu den Verkehrsverstößen gehörten u. a. das nicht in Schrittgeschwindigkeit Vorbeifahren an Bussen mit Warnblinkanlagen, Halten auf dem Radweg, Missachtung Zeichen 283 (Absolutes Haltverbot), Aussteigen der Kinder aus dem Fahrzeug auf der Fahrbahnseite anstatt auf der Gehwegseite, Parken in der Bushaltestelle, Parken unmittelbar vor dem Fußgängerüberweg.

Zumeist führten die Polizeibeamte ein belehrendes Gespräch mit den Verkehrsteilnehmern und verzichteten auf ein Verwarngeld. Die Geschwindigkeitsverstöße wurden an Ort und Stelle mit einem Verwarngeld geahndet.

Die Schulwegkontrollen werden in den nächsten Wochen an unterschiedlichen Stellen fortgesetzt.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen unter Tel. 03621/781805 gern zur Verfügung.