Schwarz-Gelbes Armutszeugnis beim Fracking

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In dieser Legislaturperiode wird es keine gesetzliche Neuregelung für Frackingvorhaben geben. Ein entsprechender Gesetzesentwurf der Regierungskoalition aus Union und FDP scheiterte am Widerstand der Unionsfraktion im Bundestag.

Hierzu erklärt Steffen Fuchs, Bundestagsdirektkandidat von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für den Wahlkreis 192 (Gotha / Ilm-Kreis): „Die jahrelange Untätigkeit der Bundesregierung, sich auf ein Gesetz zum Verbot von Fracking zu einigen, ist eine energiepolitische
Bankrotterklärung und an Verantwortungslosigkeit gegenüber den Betroffenen Regionen wie den Landkreisen Gotha und Ilm-Kreis nicht zu überbieten. Die von Schwarz-Gelb geplanten Gesetzesänderungen zur Regelung von Fracking gingen bei weitem nicht weit genug. Doch jetzt ist Fracking bis auf weiteres deutschlandweit erlaubt. Damit beugt sich die Bundesregierung dem deutschen EU-Kommissar und Fracking-Befürworter und Günther Oettinger“, erklärt Fuchs.

„Das diese Technologie keineswegs dazu geeignet ist, die Gasproduktion in Deutschland relevant zu erhöhen, bestätigten nicht nur die eher bergbaufreundliche Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR), sondern vor kurzem auch der Sachverständigenrat für Umweltfragen der Bundesregierung (SRU).“

„In Thüringen gibt es bereits mehr als genug ungeklärte Bergbaualtlasten. Diesem durch eine Risikotechnologie und der Erdgasgewinnung durch Fracking eine weitere hinzuzufügen wäre fatal. Durch die nicht auszuschließende Verseuchung von Trinkwasserreservoirs durch giftige Chemikalien könnten weitere ungeahnte Folgekosten entstehen. Die wahren Zukunftschancen Deutschlands liegen in Energieeffizienz und Erneuerbaren Energien, nicht in der fossilen Vergangenheit. Schade, dass dies die verbliebenen Frackingunterstützer in Union und FDP noch immer nicht verstanden haben“, so Fuchs.

H&H Makler