Terminabsage beim Jobcenter: Das sollte man wissen

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„Eine individuelle Betreuung unserer Kunden ist nicht nur wegen des Gesetzesauftrages unser wichtigstes Anliegen, sondern auch, weil unsere Kunden einen Anspruch auf professionelle Beratung und Unterstützung in ihrer aktuellen Lebenssituation haben – das geht häufig aber nur in einem 4-Augen-Gespräch“, betont Gerhard Lange, Geschäftsführer des Jobcenters im Landkreis Gotha.

„Nur im direkten Kontakt kann individuell geklärt werden, welche Probleme bestehen und welche Hilfsangebote aktuell notwendig und möglich sind“, so Gerhard Lange weiter.

Um dem zu entsprechen, werden bundesweit die Kunden der Jobcenter in regelmäßigen zeitlichen Abständen zum Gespräch bei ihren persönlichen Ansprechpartnern eingeladen – so auch im Jobcenter im Landkreis Gotha.

Nicht immer kommen diese Beratungen jedoch zustande. Die häufigsten Gründe für Terminabsagen sind Krankschreibungen.

Nun führt nicht jede Erkrankung dazu, dass man nicht in der Lage ist, im Jobcenter zu einem ca. halbstündigen Gespräch zu erscheinen, in dem unter anderem auch gesundheitliche Einschränkungen und deren Auswirkungen besprochen werden können. Daher kann für die Entscheidung, ob die Erkrankung einen wichtigen Grund für eine Terminabsage darstellt, im Einzelfall vom Kunden eine sogenannte Wegeunfähigkeitsbescheinigung verlangt werden. Diese bestätigt, dass es dem Kunden objektiv nicht möglich ist, auf der Behörde zu erscheinen. So hat auch das Bundessozialgericht mit Urteil vom 9.11.2010 – Az. B 4 AS 27/10 R entschieden. Die dafür gegebenenfalls beim Arzt entstehenden Kosten muss selbstverständlich das Jobcenter tragen.