Unternehmen müssen Streik anzeigen

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Aus gegebenem Anlass weist die Agentur für Arbeit Gotha darauf hin, dass Unternehmen, in deren Betrieben ein Streik stattfindet, den Ausbruch und Beendigung unverzüglich anzeigen müssen. Die Anzeige bei Ausbruch des Arbeitskampfes muss Name und Anschrift des Betriebes, Datum des Beginns der Arbeitseinstellung und Zahl der betroffenen Arbeitnehmer enthalten. Die Mitteilung bei der Beendigung des Streiks muss außer Name und Anschrift des Betriebes Datum der Beendigung der Arbeitseinstellung, Zahl der an den einzelnen Tagen betroffenen Arbeitnehmer und Zahl der durch Arbeitseinstellung ausgefallenen Arbeitstage enthalten.

Die Formulare für die Streikanzeigen sind im Internet abrufbar unter www.arbeitsagentur.de
‡ Ausschreibungen/ Formulare/ Veröffentlichungen ‡ Entlassungen, Streik

Die Agentur für Arbeit darf in Unternehmen, in denen gestreikt wird, nur eingeschränkt
Arbeitskräfte vermitteln. Die Vermittlung ist nur dann möglich, wenn der Arbeitsuchende und der Arbeitgeber dies trotz eines Hinweises auf den Arbeitskampf verlangen. Bei der Aushändigung von Vermittlungsvorschlägen wird der Arbeitnehmer auf den Streik hingewiesen.