Vaters ganzer Stolz

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Gotha
Früh übt sich was ein guter Fahrzeugführer werden will, dachte sich wohl ein 41-jähriger Vater, der seinen 5-jährigen Sohn am Montagabend auf dem Parkplatz eines Einkaufsmarktes in der Parkstraße mit einem Quad fahren ließ. Das Quad erreichte locker eine Geschwindigkeit von ca. 40 km/h und fällt somit unter das Führerschein- und Zulas-sungsrecht.

Am Quad befand sich kein Kennzeichen und wurde gesteuert vom 5-jährigen Sohn des Eigentümers. Das Quad wurde vorerst durch die Polizei sichergestellt. Der 5-Jährige hatte sicherlich seinen Spaß, sein Vater sieht sich nun mit mehreren Anzeigen konfrontiert: Berechtigung zum Fahren ohne Führerschein, Führen eines Fahrzeuges ohne amtliche Zulassung und Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz.


Publiziert am: 24.05.2011, 20:00