Verbrennzeit beginnt in dieser Woche

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Der Zeitraum fürs Verbrennen von trockenem und unbelasteten Baum- oder Strauchschnitt im Landkreis Gotha hat am Montag, 21. Oktober, begonnen. Danach dürfen Gartenfeuerchen in den teilnehmenden Städten und Gemeinden bis einschließlich 12. April 2014 lodern.

Mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage sowie des Zeitraums vom 14. Dezember bis 12. Januar 2014 kann dafür täglich ein Zeitkorridor zwischen 10 und 18 Uhr genutzt werden. Voraussetzung ist allerdings, dass die betreffende Stadt oder Gemeinde ihr Einverständnis erteilt hat.

Wie in den vorangegangenen Jahren wurden die Kommunen vorab befragt, ob sie von der Genehmigung zur Verbrennung ausgenommen werden wollen. Danach bleiben Gartenfeuerchen auf eigenen Wunsch auch weiterhin verboten in den gesamten Gemarkungen der Stadt Gotha inkl. der Ortsteile, der Stadt Tambach-Dietharz, der Stadt Friedrichroda inkl. des Ortsteils Finsterbergen, der Gemeinde Tabarz, der Gemeinde Günthersleben-Wechmar, der Gemeinde Georgenthal und im Innenbereich des Ortsteils Neudietendorf der Landgemeinde Nesse-Apfelstädt.

Die näheren Bestimmungen zum Verbrennen regelt eine Allgemeinverfügung, die im Amtsblatt des Landkreises vom 5. September veröffentlicht wurde und auch unter www.kreis-gth.de, Bereich „Aktuelles“, recherchiert werden können.

 

Fliesenstudio Arnold