Veterinäramt verzeichnet mehr Verstöße

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Tierhalter verstoßen derzeit vermehrt gegen tierseuchenrechtliche
Bestimmungen. Das haben die Prüfungen des Veterinär- und
Lebensmittelüberwachungsamtes des Landkreises Gotha ergeben. Bei bislang
190 Kontrollen im Jahr 2015 wurden 116 Verstöße registriert und zwölf
Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Das Veterinäramt begegnet der
Entwicklung ab sofort mit einer Informationsoffensive sowie einer rigideren
Ahndung ab 2016.

Dass die Einhaltung der Bestimmungen notwendig ist, unterstreicht der Erste
Beigeordnete Helmut Marx: „Die Vorschriften, insbesondere das
Tiergesundheitsgesetz und die Viehverkehrsverordnung, dienen dem Schutz der
hierzulande gehaltenen Tiere vor der Einschleppung von anzeigepflichtigen
oder meldepflichtigen Krankheiten. Sie sind kein Selbstzweck, sondern
dienen neben den Interessen der Allgemeinheit vor allem dem Halter selbst.“

In den vergangenen Jahren konnten die Tierhalter in Zusammenarbeit mit den
betreuenden Tierärzten und dem Veterinäramt wirtschaftlich bedeutende
Krankheiten mit sehr großem organisatorischem und finanziellem Aufwand aus
dem Landkreis verbannen. BSE und BVD bei Rindern oder Salmonellosen bei
Legehennen spielen im Landkreis Gotha keine Rolle mehr. Der
Gesundheitszustand unserer Tierbestände hat sich damit wesentlich erhöht.
Ganz Thüringen ist frei von der Bovinen Herpesvirusdiarrhoe; die
Rinderhalter können ihre Tiere ohne Handelshemmnisse in andere
Tierhaltungen deutschlandweit abgeben.
Neuausbrüche der getilgten Krankheiten sind häufig dann zu verzeichnen,
wenn Tiere aus Beständen mit schlechterem Gesundheitszustand zugekauft
werden.

Deshalb hat der Gesetzgeber den Behörden ein umfangreiches Sortiment an
Kontrollmechanismen an die Hand gegeben, die jedoch nur funktionieren
können, wenn alle Tierhalter ihren Verpflichtungen nachkommen. So werden
zum Beispiel jedes einzelne Rind mit Gesundheitsdaten und die Übernahme von
Schweinen, Schafen und Ziegen im Datensystem Hi-Tier erfasst und durch das
Veterinäramt analysiert.
Anmeldung von Tierhaltungen, Kennzeichnung von Tieren, Meldung der
Übernahme von Tieren, Ausstellung von Begleitpapieren und
Bestandsbuchführung durch den Tierhalter sind wesentliche Bausteine dieses
Systems.

Das Veterinäramt wird in den nächsten Amtsblättern tierartbezogen die
Pflichten der Tierhalter nochmals darstellen. „Das bei den Kontrollen
häufig gebrauchte Argument ‚Ich hab das nicht gewusst!‘“ sollte dann der
Vergangenheit angehören“, hofft Veterinäramtsleiter Volker Schneemann.

Gleichzeitig werden die derzeit notwendigen Formulare wie Vordrucke für
Bestandsverzeichnisse oder Begleitpapiere auf der Internetseite des
Landratsamtes eingestellt.
Im Jahr 2016 sollen dann die Kontrollen bezüglich dieser
Tierhalterpflichten verstärkt und sämtliche Verstöße ordnungs-rechtlich
geahndet werden.

Anzahl Viehhaltungen im LK Gotha
•    247 Rinderhalter mit 19.000 Tieren
•    297 Schweinehalter mit 30.400 Schweinen
•    756 Schafhalter mit 14.500 Tieren
•    251 Ziegenhalter mit 1.200 Ziegen
•    554 Pferdehalter mit 1.900 Pferden
•    1.972 Geflügelhalter mit 900.000 Tieren
•    158 Imker mit 1.600 Völkern