Weniger Verletzte infolge von Hundeattacken

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Im vergangenen Jahr wurden im Landkreis Gotha deutlich weniger Menschen durch Hundebisse verletzt als noch 2012.

Das geht aus der Auswertung des Kreisordnungsamts hervor, in der die Einzelstatistiken der Ordnungsbehörden von Städten, Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften zusammengefasst sind. Danach erlitten 2013 insgesamt 55 Personen Verletzungen infolge von Hundeangriffen; vier davon wurden schwer verletzt. 2012 lag die Gesamtzahl der Verletzten noch bei 81 (acht Schwer- und 73 Leichtverletzte). Ferner kamen 2013 elf Tiere durch Angriffe von Hunden zu Schaden (2012: sieben); zwei von ihnen überlebten die Attacken nicht. Insgesamt verzeichnet die Jahresstatistik 2013 65 Vorfälle mit Hunden im Landkreis Gotha (2012: 86).

Wegen Gefährlichkeit musste 2013 wie im Vorjahr ein Hund eingeschläfert werden. Besonders auffällig waren nach Aktenlage erneut die Schäferhunde und deren Mischlinge, die an insgesamt 15 Vorfällen beteiligt waren. Sechsmal traten Rottweiler in Erscheinung, ebenfalls sechsmal die als Familienhunde geltenden Golden und Labrador Retriever. Ein Schäferhund sowie ein American-Staffordshire-Terrier-Mischling, auf deren Konto jeweils ein schwer Verletzter ging, wurden von Amts wegen als gefährlich eingestuft.
Selbst die kleineren Hunderassen haben ihren Anteil zur Statistik beigetragen: So ließen etwa Jack-Russell-Terrier in fünf Fällen, Dackel viermal sowie je einmal ein Shi-Tzu und ein Mops nicht mit sich spaßen, indem sie für leichte Verletzungen sorgten. Auf das Konto von Promenadenmischungen gingen neun Vorfälle mit insgesamt sieben Leichtverletzten 2013. Insgesamt waren 2013 genau 10.589 Hunde im Landkreis Gotha registriert (2012: 10.830), von denen die Familie der Schäferhunde mit 1.228 Exemplaren die größte Gruppe bildet.

Nach der Erfahrung der Ordnungsbehörden stellen die gemeldeten Vorfälle nur die Spitze des Eisbergs dar, da in der Regel Beißattacken innerhalb eines Haushaltes (Familie) bzw. der Nachbarschaft nicht oder nur selten zur Anzeige gebracht werden. Seit 2011 schreibt ein Thüringer Gesetz allen Hundehalter das Chippen der Tiere sowie den Abschluss einer Haftpflichtversicherung vor. Halter so genannter „Kampfhunde“ müssen darüber hinaus strenge Auflagen erfüllen sowie die persönliche Eignung nachweisen. Im Landkreis Gotha waren 2013 insgesamt 121 Pitbull-, Staffordshire- und American Staffordshire- sowie Bullterrier, die per Gesetzesdefinition als gefährlich gelten, von den Ordnungsbehörden erfasst.