Wenn die Theorie die Ausbildung gefährdet

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Das neue Ausbildungsjahr hat gerade begonnen. Nicht immer konnten die Unternehmen ihren Wunschkandidaten gewinnen. Oft waren Kompromisse notwendig, damit die Lehrstelle nicht unbesetzt blieb. Gerade Jugendliche, die Probleme in der Berufsschule haben, kann die Agentur für Arbeit Gotha mit sogenannten „ausbildungsbegleitende Hilfen“ (abH) unterstützen. Ziel der abH ist es, Jugendliche zu fördern, um so das Ausbildungsziel zu erreichen. Damit wird auch dem Abbruch der Ausbildung entgegen gewirkt.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden junge Menschen, die sich in einer betrieblichen Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen oder einer im Rahmen eines Berufsausbildungsvertrages nach dem Altenpflegegesetz betrieblich durchgeführten Ausbildung befinden. Grundsätzlich können alle die gefördert werden, die noch keine berufliche Erstausbildung absolviert haben. Förderfähig sind lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Ausbildungssuchende und/oder Auszubildende, die ohne die Förderung eine Berufsausbildung nicht beginnen, fortsetzen oder erfolgreich beenden können.

Die Förderung eines zweiten Berufsausbildungsverhältnisses ist möglich, wenn eine vorzeitige Lösung dieses Ausbildungsverhältnisses droht und der erfolgreiche Abschluss dieser Berufsausbildung für die dauerhafte berufliche Eingliederung erforderlich ist.

Was wird gefördert?

Die konkreten Maßnahmen richten sich nach dem jeweiligen Einzelfall. In enger Abstimmung mit dem Betrieb, der Berufsschule und dem Elternhaus können das beispielsweise folgende Leistungen sein:

  • Stützunterricht in prüfungsrelevanten Berufsschulfächer
  • Förderung fachpraktischer und fachtheoretischer Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
  • berufsbezogener Sprachunterricht
  • sozialpädagogische Begleitung

Wo findet die Förderung statt?

Die geeigneten Maßnahmen werden von qualifizierten Bildungsträgern durchgeführt. Sie finden als Einzelunterricht oder in Kleingruppen statt und nehmen etwa 3 – 8 Unterrichtsstunden pro Woche in Anspruch.

Ab wann kann gefördert werden?

Sobald sich Defizite in der Ausbildung zeigen, kann der Antrag auf abH gestellt werden. So können Nachwuchskräfte bereits mit Beginn der Ausbildung unterstützt werden. Möglich sind aber auch gezielte Auffrischungskurse zur Prüfungsvorbereitung.

Was kostet das?

Die Kosten werden durch die Bundesagentur für Arbeit vollständig getragen, so dass den Unternehmen und den Jugendlichen keine Kosten entstehen.

Wo kann man sich informieren?

Unternehmen können sich an ihren persönlichen Ansprechpartner im ArbeitgeberService der Agentur für Arbeit Gotha wenden oder die kostenlose Rufnummer 0800 4 5555 20 wählen.

Auszubildenden steht ihr Berufsberater zur Verfügung. Jugendliche erhalten weitere Informationen kostenlos unter der Telefonnummer 0800 4 5555 00.

Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.arbeitsagentur.de à Bürgerinnen und Bürger à Finanzielle Hilfen à Förderung der Berufsausbildung.

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