Zur Situation an der Sophienhöhe

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Die Gebäude auf der Sophienhöhe stehen sicher, der Hang ist sicher. Die Erschließungsstraße „Über den Teufelslöchern“ muss im hinteren Teil auf 16 Tonnen beschränkt werden. Sollte die Erosion fortschreiben, die Hangkante in einem längeren Zeitraum um mehr als zwei Meter zurückweichen, müssen erneut Untersuchungen angestellt werden. So besagt es das Gutachten, das das Weimarer Ingenieurbüro Dr. Nottrodt am 19. Mai vorgelegt hat.

Nach einem Felsabsturz unterhalb des Bebauungsgebietes Sophienhöhe beauftragte der städtische Eingebetrieb Kommunalservice (KSJ) das Jenaer Ingenieurbüro BEB, die Ursache für den Absturz zu ermitteln und Vorschläge für Sicherungsmaßnahmen zu unterbreiten. In diesem Gutachten vom 16. März 2011 wurden das Erosionsverhalten und die vorhandenen Großklüfte bzw. Hohlstellen des anstehenden Gipsgesteins als Ursachen für die Schäden genannt. Die darüberliegende Bebauung hat keinen ursächlichen Zusammenhang mit den Abbrüchen, schrieben die Gutachter.
Empfohlen wurde die Sicherung der Wöllnitzer Straße durch einen Erdwall, Rückschnitt bzw. Entfernung der Bäume, Abbruch der Überhänge, Verfüllung der Hohlstellen mit Beton und eine Überprüfung der Geländebruchsicherheit der böschungsnahen Neubauten.

Mit dieser Überprüfung beauftragte das Bauordnungsamt das Weimarer Ingenieurbüro Dr. Nottrodt. Dieses Gutachten hätte schon einige Jahre eher gemacht werden müssen. Bereits ein im Jahre 2000 vom Bauträger Josef Kathan in Auftrag gegebenes Baugrundgutachten besagt, dass für die Beurteilung der Standsicherheit der Gebäude und Straßen in Nähe der Hangkante weitergehende Untersuchungen vorzunehmen sind oder sicherheitshalber ein Abstand von 50 Metern einzuhalten ist. Diese Untersuchungen wurden somit nun nachgeholt.
Die Kosten für das Gutachten in Höhe von 20000 Euro hat zunächst die Stadt bezahlt, weil Eile geboten war, um schnell zu sicheren Ergebnissen zu kommen. Zwischenzeitlich hat Herr Kathan die Kosten übernommen. Die betroffene Straße ist eine Privatstraße, eventuelle Baumaßnahmen zahlen die Eigentümer. Die Hangsicherungsmaßnahmen werden von der Stadt finanziert. Die Stadt hat vorsorglich den Schaden beim Kommunalen Schadensausgleich (KSA) angezeigt.


Publiziert am: 26.05.2011, 10:06

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