Ab sofort gilt 2G-Regel in Arbeitsagentur

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Gotha (red, 25. November). Die Arbeitsagenturen bleiben bundesweit auch in Zeiten hoher Infektionszahlen weiterhin geöffnet. In den Häusern gelten zum Schutz der Kundinnen und Kunden und Kolleginnen und Kollegen die üblichen Hygiene- und Abstandsregeln.

Zusätzlich setzen die Arbeitsagenturen ab heute bundesweit die 2G-Regel um. Für persönliche Gespräche ist dann der Nachweis erforderlich, geimpft oder genesen zu sein. Dies gilt auch für die Liegenschaften in Gotha, Mühlhausen und Bad Langensalza. Termine können telefonisch vereinbart werden unter der kostenfreien Rufnummer 0800 4 5555 00.

Kundinnen und Kunden, die nicht geimpft oder genesen sind oder keine Auskunft zu ihrem Status geben möchten, werden online oder telefonisch beraten.

Die persönliche Arbeitslosmeldung ist auch weiterhin für alle Kundinnen und Kunden in der Eingangszone möglich.

Alle Kundinnen und Kunden können auch weiterhin viele Anliegen einfach und unkompliziert über die digitalen eServices der BA oder telefonisch erledigen. Ausführliche Informationen zu den eServices finden Sie unter folgendem Link: www.arbeitsagentur.de/eservices

Viele Anliegen können ebenso telefonisch im Service-Center geklärt werden. Die kostenfreie Rufnummer steht montags bis freitags in der Zeit von 08.00 – 18.00 unter 0800 4 5555 00 zur Verfügung. Zusätzlich hat die Agentur für Arbeit Gotha eine Rufnummer für die Kunden unter 03621 – 42 1110 geschaltet.

Weitere Informationen sind auf der Homepage der Arbeitsagentur zu finden unter www.arbeitsagentur.de

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