Gewerbeverein schlägt Optionen für Weihnachtsmarkt vor – KulTourStadt prüft auch Alternativen

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Weihnachtsmarkt Gotha 2019. Archivfoto: Bernd Seydel

Gotha (red/KTS, 25. November). Seit heute ist das Verbot der Thüringer Weihnachtsmärkte in Kraft.
Auch in Gotha folgten die KulTourStadt als Veranstalter des Weihnachtsmarktes in der Gothaer Innenstadt der Thüringer Landesverordnung zum Infektionsschutzgesetz.
Daher bleibt der ab heute geschlossen.
Man prüfe weiterhin alle möglichen Optionen, um den Weihnachtsmarkthändlern dennoch eine Absatzmöglichkeit zu bieten.
Wie genau diese aussehen könnte, stehe zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest.
Aus diesem Grund bleiben die (geschlossenen) Markthütten noch auf dem Neumarkt stehen.

Alternativen vom Gewerbeverein liegen vor
Andreas Dötsch, der Vorsitzende des Gothaer Gewerbevereins, hatte sich deshalb bereits am Dienstag an Gothas OB Kreuch und Landrat Eckert gewandt.

Mit Bestürzung habe man den Plänen der Landesregierung erfahren, alle Weihnachtsmärkte trotz sicherer 2G-Konzepte und entwickelter Hygienemaßnahmen zu verbieten.

„Diese Maßnahme würde unzählige Händler und auch uns als Ausrichter des Gothaer Weihnachtsmarktes vor massive finanzielle Verluste stellen. Nach 20 Monaten ohne richtige Einnahmen wäre das für viele Kollegen der sichere finanzielle Ruin“, schrieb Dötsch – dies umso mehr, da die Frage des Kostenersatzes für die Aufwendungen noch offen sei.

Man habe zudem die geplante Verordnung geprüft und gefunden, dass klassische Wochenmärkte auch weiterhin ohne Einschränkungen möglich sein werden. „Dies haben wir zum Anlass genommen, das Konzept des Weihnachtsmarktes so umzubauen, dass wir in den Charakter eines Wochenmarktes passen. Zu diesem Zweck würden wir alle Fahrgeschäfte, alle Verweilpunkte (Stehtische, Waldschenken etc.) sowie sonstige Sammelpunkte deinstallieren und ein reines To-go-Konzept mit Flaniercharakter anbieten. Somit ist sichergestellt, dass es keine Menschenansammlungen gibt. Unsere Händler könnten zumindest ein paar Euro Umsatz generieren und mit einem „blauen Auge“ aus dem Markt gehen.“

Ein erstes Gespräch mit dem Gewerbeamt der Stadt Gotha habe ergeben, dass dies auch gewerberechtlich denkbar wäre.

Bisher gab es keine Antwort aus dem Rathaus oder dem Landratsamt.

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