Bus-Streit zwischen Streinbrück & RVG: Offener Brief des CDU-Kreisvorstandes Gotha

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Gotha Stadtschild

In einem offenen Brief an den Vorsitzenden des Aufsichtsrates der Regionalen Verkehrsgemeinschaft Gotha GmbH (RVG), Herrn Landrat
Konrad Gießmann sowie den Geschäftsführer der RVG, Herrn Uwe Szpöt, hat sich gestern der Kreisvorstand der CDU zum Streit zwischen der Firma Steinbrück und der RVG zu Wort gemeldet. Darin heißt es:

In der Vergangenheit ist die RVG bereits häufiger in die Schlagzeilen geraten und dass bedauernswerter Weise in keinem positiven Zusammenhang. Der kurz vor Heilig Abend erschienene Bericht über die Verhandlung am Landgericht Erfurt zwischen der RVG und dem Busunternehmer Wolfgang Steinbrück setzt diese Linie leider fort und zwingt uns zu dieser öffentlichen Positionierung, die der Kreisvorstand in einer extra anberaumten Sitzung einstimmig verabschiedet hat.

Die hinreichende juristische Bewertung der andauernden Auseinandersetzung in den anhänglichen Verfahren liegt nicht in unserem Vermögen. Wie in einem Rechtsstaat üblich sind dafür die Gerichte zuständig. Als CDU-Kreisvorstand haben wir jedoch große Soge um die Versorgung der Bürger in unserem Landkreis durch den ÖPNV, den plötzlichen Wegfall von 80 Arbeitsplätzen in einem regional verankerten Unternehmen und einen sorgsamen Umgang mit öffentlichen Geldern.

Die durch den Geschäftsführer der RVG angekündigte Einschränkung bei der Linienbedienung ab Januar 2017 führt zu einer immensen Verunsicherung der Nutzer des ÖPNVs und damit zu einer nachhaltigen Schwächung dieses Angebotes.

Während einige Linien der Ankündigung nach nicht durch die RVG bedient werden können scheint der Busunternehmer Steinbrück seinen vertraglichen
Verpflichtungen weiterhin nachkommen zu wollen. Daher ist die bizarre Situation möglich, dass zeitgleich zwei Busse eine Linie bedienen. Auch dies trägt zur Verunsicherung bei und führt obendrein zu finanziellen Mehrbelastungen für den öffentlichen Haushalt.

Daher fordern wir als CDU-Kreisvorstand:

1. Der geltende Fahrplan muss weiterhin seine Gültigkeit besitzen. Es darf nicht zu kurzfristigen und unbestimmt andauernden Fahrplanänderungen und Ausfällen kommen.

2. Der finanzielle Rahmen des ÖPNVs darf durch den anhaltenden Rechtsstreit nicht ausgedehnt werden. Angekündigte Maßnahmen durch die RVG dürfen zu keinen finanziellen Mehrbelastungen führen.

3. Der Rechtsstreit zwischen der RVG und dem Busunternehmer muss gerichtlich ausgeurteilt werden. Nach dem juristischen Verfahren können erforderliche Neuerungen umgesetzt werden.

4. Kurzfristige Änderungen, die zu einer weiteren Verunsicherung der Nutzer führen, sollten unterbleiben.

5. Lokale und regionale Arbeitsplätze dürfen nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden. Offenheit und Planbarkeit müssen Maßstäbe für den Umgang mit
heimischen Unternehmen sein.

 

1 KOMMENTAR

  1. Unser Landrat und die RVG haben wohl vergessen, dass die Busfirma Steinbrück eines der ersten Unternehmen in Thüringen war, dass unserer Bundesregierung großzügig in Sachen Integration entgegen kam. Die Firma Steinbrück war auch das erste Unternehmen in Thüringen, die Flüchtlinge als Busfahrer Ausgebildet hat und heute noch weiter Ausbildet. Das kam der der Stadt, Bund und Ländern auch in der
    Arbetsmarkt Politik zu gute. Die Firma Steinbrück hat viele Arbeitslose von der Straße geholt und als Busfahrer Ausgebildet.
    Die Firma Steinbrück hat vieles mit großen Erfolg in der Stadt Gotha verändert. Soll das jetzt der Dank sein das die Firma mit Füßen von unseren Landrat und der RVG getreten wird? Hier sollen der Landrat und die RVG mal schön bei der Wahrheit bleiben. Oder wollen sich der Landrat und die RVG immer mit bunten Federn schmücken? Haben die sich mal Gedanken drüber gemacht, was aus den Beschäftigen der Firma Steinbrück wird, wenn es die Firma Steinbrück nicht mehr gibt? Dann sind alle Busfahrer und Busfahrerinnen wieder Arbeitslos und die haben auch alle bzw. die meisten davon Familie und Kinder. Dann hat die Stadt Gotha wieder auf kosten aller Steuerzahler mehr Arbeitslose. Hier sollte doch mal übetlegt werden ob nicht mal darüber nachgedacht unseren schönen Landrat und die RVG ab zu schaffen. Mal sehen ob den das gefällt. Den Bund und Ländern kommt die Arbeitslosigkeit bestimmt nicht zu gute. Wir Bürger der Stadt Gotha sehen das Verhalten von unseren Landrat und der RVG, nicht mehr weiterhin ein. Mit was für ein Recht werden in den Streitigkeiten zwischen der RVG und der Firma Steinbrück, die Schulkinder mit reingezogen. Laut Landratsamt (Schulamt) Gotha, sowie unseren Landrat und der RVG, sollen alle Schulkinder keine Busse mehr von der Firma Steinbrück nutzen. Seit wann wird von unseren Landrat und der RVG, über die Bürger der Stadt Gotha bestimmt? Das werden wir Bürger der Stadt Gotha uns nicht gefallen lassen und wenn wir Bürger der Stadt Gotha uns bis an den BGH wenden. Wir Bürger der Stadt Gotha möchten das uns die Firma Steinbrück weiterhin immer erhalten bleibt und wir Bürger der Stadt Gotha haben auch Rechte. Um mit der Firma Steinbrück mit zu halten, müsste die RVG in Sachen Höflichkeit, Freundlichkeit und Zuvorkommen, nochmal vier Jahre Studieren, wie bei der RVG manchmal mit dem Fahrgästen Umgegangen wird.

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