Erste Ergebnisse: Strengere Regeln generell und Auflagen für Ungeimpfte (aktualisiert)

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Grafik: Tumisu/Pixabay

Gotha (red, 2. Dezember, aktualisiert 16 Uhr). In einer gemeinsamen Pressekonferenz gaben die geschäftsführende Kanzlerin Merkel, ihr potenzieller Nachfolger Olaf Scholz sowie die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten Auskunft auf die von ihnen beschlossenen Regeln.

Die folgenden sind damit festgezurrt und gelten bundesweit:

  • Kinos, Theater, Restaurants und andere Kultureinrichtungen stehen nur noch Geimpften und Genesenen offen – hier gilt 2G. Falls es für nötig erachtet wird, kann auch 2G+ angeordnet werden – also auch für Genesene und Geimpfte ein aktueller Corona-Test vonnöten.
  • Im Einzelhandel gilt ebenso 2G. Ausnahmen sind – wie in früheren Beschränkungen – Geschäfte des täglichen Bedarfs (Supermärkte und Drogerien).
  • Ungeimpfte dürfen sich im öffentlichen Raum wie auch im privaten Umfeld nur noch mit max. zwei Personen aus einem weiteren Haushalt treffen. Ausgenommen sind Kinder bis 14 Jahren. Keine (Kontakt-)Beschränkungen hingegen sind für Geimpfte und Genesene vorgesehen.
  • Für Veranstaltungen ist die Teilnehmerzahl auf 50 Personen in Innenräumen und 200 Personen im Freien beschränkt worden. In jedem Fall gilt hier aber auch 2G – und zusätzlich Maskenpflicht.
  • In Regionen von Landkreisen mit einer Inzidenz ab 350 in einem Landkreis müssen Clubs und Diskotheken schließen.
  • Beschlossen wurde die bundesweite Maskenpflicht in Schulen – unabhängig der Klassenstufe.
  • Der Bundestag soll eine allgemeine Impfpflicht beraten, die spätestens ab Februar 2022 gelten soll.
  • Um mehr Tempo in die Impfkampagne zu bekommen, dürfen nun auch Zahnärzte und Apotheker impfen.
  • Im Bundeskanzleramt wird ein Bund-Länder-Krisenstab eingerichtet, der Probleme in der Logistik, bei der Impfstofflieferung und -verteilung erkennen und beheben soll.
  • Ebenso wurde wieder ein Böllerverbot für Silvester ausgesprochen.

Noch nicht entschieden sei, wie lange nach der jüngsten Impfung eine Person als vollständig geimpft gilt. Merkel verwies darauf, dass man EU-weit eine einheitliche Regelung anstrebe. Derzeit geht man von einem Impfschutz von neun Monaten aus.

Einig war man sich zudem, dass die Übergangsfrist für die Maßnahmen aus der epidemischen Notlage nun doch nicht am 15. Dezember auslaufen, sondern verlängert werden sollen. Es soll gesetzlich geregelt werden, dass die Maßnahmen regional differenziert angeordnet werden können.

Die Zusammenfassung als PDF (5 Seiten)

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