Informationsveranstaltung zum neuen Verpackungsgesetz

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Zu Beginn des Jahres 2019 ist das neue Verpackungsgesetz in Kraft getreten und löst die alte Verpackungsverordnung ab. Die meisten Pflichten bleiben im Wechsel zwischen der Verpackungsverordnung zum Verpackungsgesetz gleich.

Wer befüllte Verpackungen in Verkehr bringt, die beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen – das können Hersteller von Konsumgüterwaren, Händler genauso wie Importeure sein -, muss für die Entsorgung und das Recycling seiner Verpackungen sorgen und mit einem oder mehreren der (dualen) Systeme einen Vertrag schließen.

Neu ist, dass betroffene Unternehmen sich künftig mit ihren Stammdaten und den durch diese vertriebenen Markennamen im Verpackungsregister LUCID registrieren müssen. Das bedeutet, insbesondere für Online-Händler, wesentliche Änderungen gegenüber der Verpackungsverordnung.

Auf der Website der IHK Erfurt finden Sie die wichtigsten Informationen zur Neuerung:

https://www.erfurt.ihk.de/service/Energie_und_Umwelt/Umwelt/Kreislaufwirtschaft/Verpackungsentsorgung–Verpackungsverordnung/4205774

In einer kostenfreien Informationsveranstaltung erläutern wir Ihnen die neue Gesetzeslage am:

Donnerstag, 21. Februar 2019, von 8:30 Uhr-10:00 Uhr, im

IHK Service-Center

Friemarer Str. 38 in Gotha.

Nutzen Sie die Gelegenheit für individuelle Fragen, Diskussionen und zum Erfahrungsaustausch. Referentin: Antje Welz, IHK Erfurt

Anmeldung bitte bis zum 19. Februar 2019 online über folgenden Link

https://www.erfurt.ihk.de/System/vst/424070?id=318971&terminId=505950 (VA-Nr.: 145121269) oder unter wetterhahn@erfurt.ihk.de

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