Ab März braucht man neue Versicherungskennzeichen

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Gotha (red/ots, 18. Februar). Polizeioberkommissar Dennis Bolduan, der Pressesprecher der Landespolizeiinspektion (LPI) Gotha, informierte darüber, dass das laufende Versicherungsjahr für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen am 28. Februar endet.

Ab 1. März 2022 müssen deshalb an Mopeds, E-Scootern, aber auch an E-Bikes mit Tretunterstützung bei einer Geschwindigkeit von über 25 km/h neue Versicherungskennzeichen angebracht sein.

Die Gültigkeit ist an der Farbe ersichtlich: Sind die aktuellen Kennzeichen derzeitig blau, müssen ab März grüne Versicherungskennzeichen angebracht sein.

Das neue Kennzeichen kann z. B. bei einem KfZ-Versicherer beantragt werden. Zusätzlich gibt es seit 2021 eine wichtige Neuerung: Es gibt Folienkennzeichen, die als Alternative zu den Blechschildern verwendet werden können. Diese Folien werden auf eine Trägerplatte geklebt, die am Fahrzeug angebracht wird. Zum Schutz vor Fälschung dient ein Hologramm.

Die Polizei erinnert daran, dass einem Verkehrsteilnehmer ohne gültiges Kennzeichen ein Strafverfahren nach dem Pflichtversicherungsgesetz drohe. Ein Verstoß kann mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft werden.

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