„Ohne Moos nix los…“ – daher fließen jetzt Euronen

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Foto: Pixabay

Gotha (red/mm, 31. Mai). Da die Haushaltssatzung der Stadt Gotha nun für das Jahr 2021 in Kraft getreten ist, können auch die Ortsteile der Stadt Gotha ihre finanziellen Haushaltsmittel abrufen, mit denen sie den Ortsteil betreffende Projekte unterstützen können.

Gemäß Thüringer Kommunalordnung (§ 45 a) erhalten die Ortsteile je Einwohner 5,16 € zugewiesen und erhalten somit folgende finanzielle Zuwendung:

  • Ortsteil Uelleben 3.800 €
  • Ortsteil Boilstädt 4.100 €
  • Ortsteil Sundhausen 7.000 €
  • Ortsteil Siebleben 26.300 €

Der jeweilige Ortsteilrat entscheidet über die Verwendung dieser finanziellen Mittel. Sie sind für kulturelle, sportliche und soziale Zwecke, sowie zur Pflege und Durchführung von Veranstaltungen des Brauchtums, der Heimatpflege und der Förderung und Entwicklung des kulturellen Lebens, einzusetzen.

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