Testangebote in Gothas kommunalen Kindergärten

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Foto: Stadtverwaltung Gotha

Gotha (red, 14. Dezember). Die Stadtverwaltung Gotha bietet ab heute in den kommunal geführten Kindergärten die Testung von Kindern ab 3 Jahren an.
Grundlage ist die „Thüringer Verordnung zur Testangebotspflicht für Kinder in Kindergärten, anderen Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2“ (ThürTestKigaVO) vom 8. Dezember 2021.
Die Eltern werden mittels Elternbrief über den Kindergarten informiert.
Der Elternbrief wird auch nachstehend nebst der „Einwilligungserklärung zum freiwilligen Test bzgl. COVID-Infektion“ und dem „Merkblatt Informationspflicht Artikel 13 DS-GVO“ für die Eltern zum Download bereitgestellt.
Die Testung ist freiwillig und nur Kinder, für die durch die Eltern eine Einwilligungserklärung vorliegt, können das Testangebot mittels Spucktest in Anspruch nehmen.

Dokumente
Elternbrief zu den Testangeboten in den kommunal geführten Kindergärten (PDF)
Einwilligungserklärung zum freiwilligen Test bzgl. COVID-Infektion (PDF)
Merkblatt Informationspflicht Artikel 13 DS-GVO zur Einwilligungserklärung (PDF)

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