Coronahilfe: Förderrichtlinie für Semi-Profisportvereine veröffentlicht

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Foto: jcomp/de.freepik.com

Erfurt (red, 19. Juli). Der Freistaat Thüringen hat für Coronahilfen für Semi-Profisportvereine eine entsprechende Förderrichtlinie veröffentlicht.

Ab sofort können Sportvereine und Unternehmen, die mit wenigstens einer Mannschaft in Wettbewerben im Bereich der olympischen, nichtolympischen oder paralympischen Individual- und Mannschaftssportarten vertreten sind, eine Förderung für das Kalenderjahr 2021 beantragen.

Verbände auf Landesebene, die Wettbewerbe im genannten Bereich ausrichten oder veranstalten, an denen überwiegend semiprofessionelle Sportler teilnehmen, sind ebenfalls förderfähig.

Das zur Verfügung stehende Fördervolumen des Thüringer Corona-Sondervermögens umfasst aktuell 3 Mio. Euro. Die Antragsfrist endet am 31. Oktober 2021.

Die Anträge nimmt die GFAW – Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung entgegen. Weitere Informationen und Antragsunterlagen sind auf den Seiten der GFAW zu finden: https://www.gfaw-thueringen.de/foerderung/foerderung-a-z/corona-hilfe-fuer-semi-profi-sportvereine

Das Sportministerium weist darauf hin, dass im bereits laufenden Förderprogramm für Profi- und Spitzensportsportvereine sowie den Landessportbund die Antragsfrist am 31. Juli endet.

In der aktuellen Förderrunde 2021 wurden bisher zehn Anträge mit einem Volumen von 2.133.581,35 Euro bewilligt. Mit den im Vorjahr bewilligten Anträgen sind das insgesamt 25 bewilligte Anträge mit 4.781.934,51 Euro. Weiterführenden Informationen sind ebenfalls auf den Seiten der GFAW zu finden: https://www.gfaw-thueringen.de/foerderung/foerderung-a-z/corona-nothilfe-fuer-profi-und-spitzensportvereine-und-den-landessportbund

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