Die neuen Corona-Regeln für den schärferen Lockdown

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Grafik: Tumisu/Pixabay

Berlin (red, 26. November). Bund und Länder haben sich auf einen neuen Corona-Fahrplan geeinigt. Neu darin st u. a. ein neuer, zusätzlicher Grenzwert: Falls 200 Neuinfektionen pro Woche auf 100.000 Einwohner erreicht werden, wird ein härterer Lokdown als bisher gelten. Zugleich könne es aber Lockerungen in Gebieten mit weniger als 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner geben.

Grundsätzlich bleiben Kritiker dabei, dass solche „Stotterbremsen“ aus Lockerung von Vorgaben und anschließender Verschärfrung ohne jede Alternative der falsche Weg seien. Sie fürchten z. B. nach Weihnachten und Silvester, dass dann genau die 200er-Grenze fällt und ein totaler Lockdown droht.

Die wichtigsten Regelungen im Überblick:

Lockdown
Kneipen, Restaurants, Kultur- und Freizeiteinrichtungen bleiben bis mindestens 20. Dezember zu. Nicht notwendige Kontakte und Reisen haben zu unterbleiben. Der Groß- und Einzelhandel bleibt geöffnet – die Maskenpflicht gilt nun aber auch vor Geschäften und auf Parkplätzen. Nur bei einer Inzidenz von deutlich unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen und wenn weitere Bedingungen erfüllt sind, dürfen die Länder davon abweichen.

Einzelhandel
In kleineren und mittleren Geschäften mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern darf es höchstens eine Person pro 10 Quadratmetern Verkaufsfläche geben.
In größeren Geschäften mit einer Verkaufsfläche ab 801 Quadratmetern insgesamt wie Kaufhäusern ist geplant, dass bis zur Fläche von 800 qm höchstens eine Person pro 10 Quadratmetern und auf den diese Grenze von 800 qm übersteigenden Fläche höchstens eine weitere Person pro 20 Quadratmetern sein darf.

Finanzhilfen
Die Novemberhilfen für vom Lockdown betroffene Firmen und Einrichtungen werden im Dezember fortgeführt werden. Der Bund plant 17 Milliarden Euro dafür ein.

Kontaktbeschränkungen
Die Kontaktbeschränkungen werden verschärft. Private Treffen mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind demnach auf den eigenen und einen weiteren Haushalt und immer auf fünf Personen zu beschränken. Kinder bis 14 sind davon ausgenommen.

Kontaktregeln für Weihnachten und Silvester
Vom 23. Dezember bis 1. Januar können Treffen eines Haushaltes mit haushaltsfremden Familienmitgliedern oder haushaltsfremden Menschen bis zu zehn Personen stattfinden. Kinder bis 14 Jahren zählen nicht mit.

Feuerwerk
Silvesterfeuerwerk auf belebten Plätzen und Straßen wird untersagt, um größere Gruppen zu vermeiden. Die örtlichen Behörden sollen die betroffenen Plätze und Straßen bestimmen – was z. B. die Stadt Gotha schon tat. Grundsätzlich wird empfohlen, zum Jahreswechsel auf Feuerwerk zu verzichten.

Betriebsferien
Arbeitgeber sollen prüfen, ob Betriebsstätten durch Betriebsferien oder großzügige Homeoffice-Lösungen vom 23. Dezember bis 1. Januar schließen können.

Schulen und Kitas
Kinderbetreuung und Schulen bleiben offen. Bei deutlich mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen gilt ab der Klassenstufe 7 eine Maskenpflicht im Unterricht gelten. Die kann nach Ermessen der zuständigen Behörden aber auch für Grundschülerinnen sowie Fünft- und Sechstklässler eingeführt werden.

Schutz von Risikogruppen und Schnelltest
Der Schutz von Risikogruppen soll verbessert werden. Für Pflegebedürftige in Einrichtungen soll es ab dem 1. Dezember 30 Schnelltests pro Monat geben, je nach Verfügbarkeit auch mehr.

Alle Regelungen (PDF, 12 Seiten)

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