Bildungsministerium präzisiert Regelungen

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Erfurt (red, 27. November). Das Bildungsministerium hat die für die Thüringer Schulen und Kindergärten nach den Beschlüssen der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder getroffenen Festlegungen weiter präzisiert.

  1. Schulen bekommen in den weiterführenden Klassen ab Stufe 7 in der Stufe GELB nun generell zusätzliche Flexibiblität, um auch Fachunterricht unter erhöhten Infektionsschutzmaßnahmen besser absichern zu können. Sie können nun alternativ zum Prinzip der festen Gruppe auch den Mindestabstand in den Klassen einführen oder Kombinationsmodelle beider Maßnahmen umsetzen.
  2. Förderschulen/Förderzentren werden wie Kindergärten und die Klassen 1 bis 6 an allgemeinen Schulen behandelt.
  3. Auch können Schulen und Kindergärten nun in Regionen, in denen die 7-Tages-Inzidenzzahl auf 100.000 Einwohner unter die Schwelle von 50 fällt, wieder in den Regelbetrieb mit vorbeugendem Infektionsschutz (Stufe GRÜN) zurückkehren. Die Regelungen sollen bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres gelten. Die entsprechenden Anordnungen und Verfügungen werden rechtzeitig in Kraft gesetzt und den Schulen übermittelt.

(siehe tabellarische Übersicht)

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