Gotha (red/mt, 30. Januar). Seit dem 1. Juli 2022 läuft die gesetzliche Frist für die Erklärungsabgabe für Grundbesitz (Info des Bundesfinanzministeriums). Unabhängig von der Rechtslage im jeweiligen Bundesland müssen alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundbesitz in Deutschland bis zum 31. Januar 2023 eine Erklärung beim zuständigen Finanzamt einreichen, in der sie Angaben zu ihrem Grundbesitz auf den Stichtag 1. Januar 2022 machen.
Die Abgabefrist wurde bereits einmal verlängert, ursprünglich war der 31. Oktober 2022 als letztmögliches Abgabedatum vorgesehen.
Trotz zahlreicher Informationen zur Grundsteuerreform in den Medien sowie
dem Informationsangebot der Thüringer Finanzverwaltung, hat eine nicht unbeträchtliche Anzahl von Eigentümern bislang noch keine Grundsteuererklärung abgegeben.
Um den Bürgerinnen und Bürgern weitere Unterstützung bei der Abgabe der Grundsteuererklärung anzubieten, wird in Abstimmung mit dem Thüringer Finanzministerium die Durchführung einer Informationsveranstaltung vor Ort angeboten.
Alle Interessenten sind am Donnerstag, dem 9. Februar, ab 14 Uhr in die Stadtbibliothek „Heinrich Heine“, in den Hanns-Cibulka-Saal eingeladen.
Mit dieser Informationsveranstaltung soll all denjenigen, die sich erst jetzt mit der Erstellung der Grundsteuererklärung beschäftigen, die Möglichkeit geboten werden, ihre Fragen zu stellen. Angesprochen sind alle Eigentümer von Ein- oder Mehrfamilienhäusern, Eigentumswohnungen sowie von land- oder forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Finanzamtes Gotha stehen hier den Bürgerinnen und Bürgern für allgemeine Auskünfte zur Grundsteuer sowie mit praktischen Hinweisen und Tipps in Bezug auf die Umsetzung der Grundsteuerreform, insbesondere zur Eingabe der Daten und Abgabe der elektronischen Grundsteuererklärung über das Programm „ELSTER“ zur Seite.