Arbeitslosmeldung auch online möglich

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Symbolbild

Gotha (red/mg, 29. Dezember). Ab 1. Januar 2022 können sich Menschen, die ihren Job verloren haben, bei der Arbeitsagentur online arbeitslos melden. Für Kunden, die diese Möglichkeit nutzen, entfällt die Pflicht zur persönlichen Vorsprache bei der Agentur für Arbeit.

Mit der Online-Arbeitslosmeldung wird das eService-Angebot der Bundesagentur für Arbeit erweitert. Bislang konnten sich die Kunden bereits online arbeitsuchend melden, auf elektronischem Weg einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen und online einen Beratungstermin vereinbaren. „Nun kommt mit der Arbeitslosmeldung ein weiterer wichtiger Baustein im eService hinzu. Damit brauchen Kunden nicht mehr persönlich in der Arbeitsagentur vorzusprechen, um die Identität festzustellen. So entfallen Fahrtkosten und Wegezeiten und man kann sich unabhängig von Ort und Zeit arbeitslos melden. Insbesondere für Kunden im ländlichen Raum bedeutet dies eine spürbare Verbesserung“, betont Johannes Langenkamp, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Gotha.

Wie bei der persönlichen Arbeitslosmeldung ist auch bei der Online-Variante ein Identifikationsnachweis erforderlich. Die Identifikation erfolgt mithilfe des Personalausweises mit Online-Funktion bzw. eines anderen elektronischen Identifikationsnachweises (elektronischer Aufenthaltstitel, eID-Karte, Ausweis eines EU-/EWR-Mitgliedslandes mit Online-Ausweisfunktion).

Als Alternative zur Online-Meldung bleibt die persönliche Arbeitslosmeldung auch weiterhin bestehen.

Nähere Informationen zur Online-Arbeitslosmeldung, der Online-Identifikation und den technischen Voraussetzungen unter:

H&H Makler

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