Arbeitsagentur Erfurt

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Seit Januar läuft das Meldeverfahren zur Überprüfung der Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen. Private und öffentliche Arbeitgeber, die durchschnittlich 20 und mehr Beschäftigte haben, sind gesetzlich verpflichtet, fünf Prozent der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Arbeitgeber, die dieser Vorgabe nicht nachkommen, müssen eine Ausgleichsabgabe an das Integrationsamt abführen. Die Agentur für Arbeit Erfurt führt diese Erhebung durch.

In Mittelthüringen sind 1.422 Unternehmen zur Meldung verpflichtet. Bislang hat erst ein Fünftel (312) die Unterlagen abgegeben. Damit steht die Rückmeldung von 78 Prozent der meldepflichtigen Betriebe noch aus. Die Meldung kann noch bis zum 31. März 2015 erfolgen. Die Daten können online über die Internetseite www.rehadat-elan.de eingegeben werden. Das Programm bietet Eingabehilfen und Plausibilitätsprüfungen und leitet die Meldung direkt an die jeweils regional zuständige Stelle weiter. Beschäftigungspflichtige Unternehmen, die bislang keine Unterlagen erhalten haben oder Unternehmen, welche die Abgabe entrichtet haben, sind genauso anzeigepflichtig.

Bei Fragen rund um das Anzeigeverfahren und die Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Arbeitnehmer steht den Unternehmen ihr persönlicher Ansprechpartner im Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit Erfurt zur Verfügung oder sie wenden sich per mail an Erfurt.Anzeigeverfahren@arbeitsagentur.de.