Bundestagsabgeordneter Albert Weiler: Mindestlohn braucht Ausnahmen für Saisonarbeiter

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Der Thüringer Bundestagsabgeordnete, Albert H. Weiler (CDU), macht sich für Ausnahmen beim Mindestlohn für Saisonarbeiter stark. „Ich befürwortete den im Koalitionsvertrag festgelegten Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro bei sozialversicherungspflichten Beschäftigungsverhältnissen. Jedoch ist der Mindestlohn noch nicht richtig zu Ende gedacht. Wir müssen schauen, ob es Bereiche gibt, in denen der Mindestlohn Arbeitsplätze vernichtet“, sagt Albert Weiler, der ordentliches Mitglied im Bundestagsausschuss für „Arbeit und Soziales“ ist.

In zahlreichen Gesprächen mit Thüringer Obstbauern und Gemüseproduzenten über die Entlohnung bei Saisonkräften erkennt Albert Weiler folgende Probleme: „Die Handelsketten werden keine höheren Preise für regionale Obst- und Gemüseprodukte akzeptieren. Der Verkauf von Produkten aus anderen europäischen Ländern wird gestärkt. Den heimischen Erzeugern bricht schlicht der Markt weg.“ Anbauflächen in Obst- und Gemüsebau müssten reduziert werden. Kleineren Betrieben drohe die Schließung und somit die Entlassung der festangestellten Mitarbeiter.

Mit der Einführung eines Mindestlohnes für Saisonkräfte würden überproportionale Gehaltssteigerungen von bis zu 40 Prozent gegenüber normalen Festangestellten entstehen. Zudem handelt es sich bei den Saisonarbeitern oft um Rentner, Hausfrauen, Schüler und Studenten sowie osteuropäische Arbeiter. Da diese Aushilfskräfte nicht sozialversicherungspflichtig sind, erhalten sie aufgrund ihrer kurzfristigen geringfügigen Beschäftigung mehr Netto als festangestellte Mitarbeiter in den Betrieben. Das führt zu Ungerechtigkeiten.

Die Klärung von Detailfragen zum Mindestlohn sei noch offen. Die Entscheidung über die Einzelheiten bliebe dem aktuellen Gesetzgebungsverfahren vorbehalten. „Verschiedene Regelungen sind jeweils denkbar. Ich plädiere dafür, bei Saisonarbeitern eine kluge Regelung zu finden. Beispielsweise könnte man einen geringeren Mindestlohn (-30 Prozent) für Saisonkräfte einführen, die bis zu drei Monaten in Deutschland arbeiten. Dadurch wird Lohndumping in diesem Bereich trotzdem vermieden. So könnten wir unseren Obst- und Gemüsebauern ermöglichen, im globalen Wettbewerb zu bestehen und die hohen Umwelt- und Verbraucherschutzstandards in Deutschland weiter garantieren zu können“, betont Albert Weiler abschließend.