Christdemokraten lehnen Forderung der Freien Wählergemeinschaft Gotha ab

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Die Forderung der Fraktion der Freien Wähler Gotha, die hauptamtlichen Beigeordneten der Stadt  auf eine Stelle zu reduzieren, lehnt die CDU-Fraktion ab.

Die FWG-Fraktion bringt in ihrem Antrag keine sachliche Begründung für die Kürzung vor. Allein die Angabe Geld einzusparen zu wollen reiche nicht. Wo Aufgaben weniger geworden oder weggefallen sind, die durch den Oberbürgermeister und nur noch einen Beigeordneten zukünftig erledigt werden können, sagt die FWG nicht. Der Eindruck, dass die hauptamtlichen Beigeordneten sich langweilen hat die CDU-Fraktion nicht. Ganz im Gegenteil – die vielen Aktivitäten von Seiten der Stadt, erfordern ein hohes Maß an Koordination und Führung in der Verwaltung.

Für die CDU-Fraktion ist es wichtig, dass sich die aktuelle Regelung in Gothas Hauptsatzung im Rahmen der Thüringer Kommunalordnung bewegt. Hier ist für Gemeinden von 25.000 bis 50.000 Einwohnern die Möglichkeit gegeben 2 hauptamtliche Beigeordnete einzusetzen. Mit etwas über 45.000 Einwohnern liegt Gotha an der oberen Grenze der Bemessung.

Dass ausgerechnet der Vorschlag von den Freien Wählern Gotha kommt, wundert die CDU-Fraktion doch. Schließlich seien sowohl Dietrich Wohlfarth als auch Bärbel Schreyer (beide FWG-Fraktion) selbst für eine komplette Legislaturperiode hauptamtliche Beigeordnete der Stadt gewesen. „Dass sie ihre Tätigkeit nach einem Jahr aus langer Weile von sich aus beendet hätten, ist nicht bekannt“, schreibt der Gothaer CDU-Chef Sascha John in der Pressemitteilung.